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Richtlinien

Server Regelwerk

Bitte lesen und befolgen Sie diese Regeln, um allen ein faires und angenehmes Erlebnis zu gewährleisten.

IC-Regelwerk

Allgemeine Information

Solltest du gegen das Regelwerk verstoßen, behält sich das Casa City Team das Recht vor, dich nach eigenem Ermessen vom Projekt auszuschließen.

Wir behalten uns außerdem vor, das Regelwerk jederzeit zu ergänzen oder anzupassen. Bitte informiere dich regelmäßig über mögliche Änderungen. Unwissenheit schützt nicht vor Konsequenzen.

Da auf unserem Server auch Streamer aktiv sind, kann es vorkommen, dass deine Stimme oder dein Charakter in einem Live Stream oder Video zu hören bzw. zu sehen ist.

Um eine faire und sichere Spielumgebung zu gewährleisten, behalten wir uns das Recht vor, im Falle von Beschwerden oder Regelverstößen relevante Daten (z. B. Audio-, Video- oder Chataufzeichnungen) auszuwerten.

Mit dem Betreten des Projekts bestätigst du, dass du das Regelwerk gelesen, verstanden und akzeptiert hast.

Hinweis zum Alter: Das Spielen auf Casa City ist erst ab 16 Jahren gestattet.

Erlaubte Modpacks und Reshade-Einstellungen

Alle Modpacks oder grafischen Anpassungen, die einen spielerischen Vorteil verschaffen (z. B. No Day, No Night oder vergleichbare Sichtvorteile), sind strengstens untersagt.

Das Einreichen von Clips zur Klärung von Situationen ist nicht zulässig, wenn gegen diese Regel verstoßen wurde. Entsprechende Aufnahmen gelten in diesem Fall als ungültig.

Ausnahme: Die offizielle Casa City Grafikmod ist ausdrücklich erlaubt, sofern sie unverändert und in der vom Serverteam bereitgestellten Version genutzt wird. Verstöße gegen diese Regel können zu einem dauerhaften Ausschluss vom Projekt führen.

Verstöße gegen diese Regel können zu einem dauerhaften Ausschluss vom Projekt führen.

§1 Allgemeine Regeln

§1.1 Hausrecht
  • Das Serverteam behält sich das Recht vor, im Rahmen des virtuellen Hausrechts Maßnahmen bis hin zum Ausschluss zu ergreifen.
  • Der Ausschluss kann insbesondere dann erfolgen, wenn das Verhalten eines Spielers die Community, die Serverstruktur oder ein geordnetes und respektvolles Miteinander gefährdet.
  • Nicht jede Entscheidung muss öffentlich oder im Detail begründet werden. Das Serverteam handelt dabei stets im Interesse der Community und unter Berücksichtigung der geltenden Serverrichtlinien.
  • Entscheidungen im Rahmen des Hausrechts sind grundsätzlich bindend.
  • §1.2 Aufnahmen und Streaming
  • Mit dem Beitritt zum Server erklärt sich jeder Spieler damit einverstanden, dass seine Stimme im Rahmen von Livestreams, Videoaufnahmen oder anderen Übertragungen auf Plattformen wie YouTube, Twitch oder vergleichbaren Broadcasting-Diensten zu hören sein kann.
  • Ebenso erklärt sich jeder Spieler damit einverstanden, dass er selbst in Livestreams oder Aufzeichnungen anderer Spieler zu sehen oder zu hören sein kann.
  • Das Betreten des Servers gilt als Zustimmung zu dieser Regelung.
  • §1.3 Verwarnungen
  • Erhält ein Spieler insgesamt drei Ingame-Verwarnungen, folgt automatisch eine temporäre Sperre von drei Tagen.
  • Diese Sperre dient dazu, das eigene Verhalten zu reflektieren und zukünftige Regelverstöße zu vermeiden.
  • Weitere oder wiederholte Verstöße können zu längeren oder dauerhaften Sperren führen.
  • §1.4 Sprachchat
  • Die Nutzung eines funktionierenden Sprachchats ist auf dem Server verpflichtend.
  • Jeder Spieler muss über ein funktionierendes Mikrofon verfügen und in der Lage sein, sich im Roleplay verständlich zu äußern.
  • Spieler, die dauerhaft ohne funktionierendes Mikrofon spielen oder sich der sprachlichen Kommunikation verweigern, können vom Server verwiesen werden.
  • §1.5 Stimmenverzerrer
  • Die Nutzung von Stimmenverzerrern ist grundsätzlich untersagt.
  • Ausnahmen können ausschließlich über ein Support-Ticket beantragt und müssen vorab vom Serverteam genehmigt werden
  • Voraussetzung für eine Genehmigung ist ein nachvollziehbarer und triftiger RP-Hintergrund.
  • Die Nutzung eines nicht genehmigten Stimmenverzerrers wird sanktioniert.
  • §1.6 Grauzonen
  • Das bewusste Ausnutzen von Grauzonen oder Regelungslücken im Regelwerk ist untersagt.
  • Hierzu zählt insbesondere das gezielte Umgehen des Sinns einer Regel, um sich spielerische Vorteile zu verschaffen. Beispielsweise gilt Offroad-Fahren mit einem Sportwagen trotz montierter Offroad-Reifen weiterhin als Verstoß, sofern das Fahrzeug grundsätzlich ungeeignet ist.
  • Maßgeblich ist stets der Sinn und Zweck der jeweiligen Regelung.
  • Wer bewusst versucht, Regelungen zu umgehen oder auszunutzen, muss mit entsprechenden Sanktionen rechnen.
  • §1.7 Hacken / Modden / Makros

    Die Nutzung von Mod-Menüs, Cheats, Hacks, Makros oder sonstiger Drittanbieter-Software, die einen spielerischen Vorteil verschafft, ist strengstens untersagt und führt in der Regel zu einem permanenten Ausschluss vom Server.

    Hierzu zählen unter anderem:

  • No-Props, No-Water oder vergleichbare visuelle Manipulationen
  • Veränderte Aspect Ratios oder grafische Anpassungen mit Vorteil
  • Farbige Trefferanzeigen („farbige Schüsse“)
  • Jegliche Software, die Reaktionszeiten oder Spielmechaniken automatisiert (Makros)
  • Das Ausnutzen von Bugs ist ebenfalls verboten. Wer Spielfehler oder Personen entdeckt, die diese ausnutzen, ist verpflichtet, dies umgehend dem Serverteam zu melden. Bereits der Versuch, sich durch Bugs oder Manipulationen Vorteile zu verschaffen, wird als schwerwiegender Regelverstoß gewertet.

    Auf Casa City gilt eine konsequente Null-Toleranz-Politik gegenüber Cheating und Modding.

    Spieler, die ein Mod-Menü auf FiveM besitzen oder nutzen, werden ohne Ausnahme vom Projekt ausgeschlossen. Kann nicht eindeutig nachgewiesen werden, dass ein Mod-Menü ausschließlich für ein anderes Spiel verwendet wurde, erfolgt ebenfalls ein Ausschluss.

    Spieler, die in der Vergangenheit ein Mod-Menü auf FiveM besessen haben, sind verpflichtet, dies dem Analysten-Team unverzüglich mitzuteilen.

    §1.8 Bildschirmauflösung und Grafikeinstellungen
  • Das absichtliche Verändern der Bildschirmauflösung oder Grafikeinstellungen, um sich einen spielerischen Vorteil zu verschaffen, ist untersagt.
  • Spieler mit Full-HD-Monitoren sind verpflichtet, das Spiel in einer angemessenen und nativen Auflösung zu spielen. Das gezielte Reduzieren der Auflösung zur Erhöhung der FPS oder zur besseren Sichtbarkeit von Spielern ist nicht gestattet.
  • Ebenso ist es verboten, Grafikeinstellungen bewusst auf ein unrealistisches Minimum zu reduzieren (z. B. durch das Deaktivieren von Schatten), um sich in Kampfsituationen Vorteile zu verschaffen.
  • Erlaubt ist ausschließlich das Wechseln des GTA-Bildformats (z. B. 5:4 oder 16:10), sofern hierdurch kein unfairer Vorteil entsteht.
  • Verstöße gegen diese Regel werden entsprechend sanktioniert.
  • §1.9 Speicherung personenbezogener Daten
  • Mit dem Akzeptieren der Serverregeln erklärt sich der Spieler damit einverstanden, dass technisch notwendige Daten im Rahmen des Server Betriebs verarbeitet werden.
  • Hierzu zählt insbesondere die IP-Adresse, die zur Gewährleistung der Sicherheit, Stabilität und Administration des Servers benötigt wird.
  • Es werden keine darüber hinausgehenden personenbezogenen Daten durch den reinen Betrieb des Gameservers erhoben.
  • Die gespeicherten Daten werden ausschließlich Server intern verwendet und nicht an Dritte weitergegeben, sofern keine gesetzliche Verpflichtung hierzu besteht.
  • §1.10 Weitergabe von Ingame-Gegenständen
  • Fahrzeuge, die ein Spieler durch Echtgeld (z. B. Shop-Käufe) erworben hat, dürfen innerhalb der vorgesehenen Servermechaniken weitergegeben oder übertragen werden.
  • Das Verschenken größerer Geldbeträge, mehrerer Fahrzeuge oder hochwertiger Gegenstände ohne angemessene Gegenleistung ist untersagt. Ziel dieser Regel ist es, unfaire Bereicherung, Umgehung von Spielmechaniken oder das Pushen anderer Spieler zu verhindern.
  • Der Verkauf oder Handel von Ingame-Gegenständen, Fahrzeugen oder Geld gegen Echtgeld ist strengstens verboten.
  • Verstöße gegen diese Regel werden entsprechend sanktioniert und können bis zu einem permanenten Ausschluss führen.
  • §1.11 Verschwiegenheit
  • Support-Gespräche sowie interne Teamkommunikation unterliegen der Vertraulichkeit.
  • Das Aufzeichnen, Streamen, Mitschneiden oder Veröffentlichen von Support-Gesprächen – ganz oder in Teilen – ist untersagt.
  • Verstöße gegen diese Regel können zu Sanktionen bis hin zum Serverausschluss führen.
  • §1.12 Erst ausspielen, dann melden einer Situation
  • RP-Situationen sind grundsätzlich vollständig auszuspielen, bevor der Discord-Support kontaktiert wird.
  • Ein frühzeitiges Verlassen der Situation oder das sofortige Einschalten des Supports während einer laufenden RP-Handlung ist nicht gestattet, sofern kein schwerwiegender Regelverstoß vorliegt.
  • Erst nach Beendigung der Situation darf ein Anliegen im Support gemeldet werden.
  • Ziel dieser Regel ist es, unnötige Unterbrechungen des Roleplays zu vermeiden und Konflikte zunächst im Spielgeschehen auszutragen.
  • §1.13 Fraktionen im Support
  • Handelt es sich bei einem Supportfall um einen Konflikt zwischen zwei Fraktionen mit mindestens sechs beteiligten Mitgliedern einer Fraktion, ist die jeweilige Fraktionsführung verpflichtet, im Supportraum zu erscheinen.
  • Sofern erforderlich, ist zusätzlich die Fraktionsverwaltung hinzuzuziehen.
  • Die Fraktionsführung trägt die Verantwortung dafür, relevante Beweise (z. B. Clips oder Aufnahmen) bereitzustellen und intern zu koordinieren.
  • Ziel dieser Regel ist eine strukturierte und effiziente Klärung größerer Fraktionskonflikte.
  • §1.14 Supportkrieg
  • Es ist strengstens untersagt, aufgrund eines Supportfalls im Roleplay (In Character) Rache auszuüben oder gezielt gegen beteiligte Personen vorzugehen.
  • Supportfälle sind stets als OOC-Angelegenheiten zu betrachten und dürfen keinen Einfluss auf das weitere RP-Verhalten haben.
  • Das sogenannte „Supportkrieg“-Verhalten wird als schwerwiegender Regelverstoß gewertet und kann bis hin zu einem Serverausschluss führen.
  • §1.15 Inaktivitätsregelung für Immobilien/Fahrzeuge
  • Wer länger als 6 Monate nicht IC war, verliert automatisch den Besitz an seinem Anwesen, seinem Bungalow sowie an seinen Einzelstücken.
  • Die betroffenen Objekte werden anschließend wieder in den Umlauf gebracht und neu vergeben.
  • Diese Regelung gilt nicht, sofern die Abwesenheit vorab beim Serverteam gemeldet und genehmigt wurde.
  • §2 Verhalten im Rollenspiel

    §2.1 Schütze dein Leben (Value of Life)
  • Jeder Spieler ist verpflichtet, das Leben seines Charakters bestmöglich zu schützen. Dein Charakter hat Angst vor dem Tod und handelt entsprechend realistisch. Das eigene Leben darf nicht sinnlos oder leichtfertig gefährdet werden.
  • Du bist dazu verpflichtet, in gefährlichen Situationen logisch, glaubwürdig und mit gesundem Menschenverstand zu handeln.
  • Beispiel: Wird dir eine Waffe direkt an den Kopf gehalten, ist es nicht erlaubt, selbst eine Waffe zu ziehen oder den Angreifer anzugreifen.
  • Verstöße gegen diese Regel gelten als schwerwiegendes Fehlverhalten
  • §2.2 RDM (Random Deathmatch)
  • Das grundlose Angreifen, Verletzen oder Töten eines anderen Spielers ohne nachvollziehbaren RP-Hintergrund ist strengstens verboten.
  • Ein Konflikt muss sich aus einer erkennbaren und ausgespielten Roleplay-Situation entwickeln.
  • Sinnloses Beginnen oder Eskalieren eines Konflikts, der in einem Ingame-Tod endet, stellt einen Regelverstoß dar.
  • Verstöße gegen diese Regel werden sanktioniert.
  • §2.3 VDM (Vehicle-Deathmatch)
  • Das absichtliche Anfahren, Überfahren oder gezielte Verletzen anderer Spieler mit einem Fahrzeug ist strengstens verboten.
  • Fahrzeuge dürfen nicht als Waffe missbraucht werden, um Konflikte zu gewinnen oder Personen gezielt auszuschalten.
  • Unfälle, die offensichtlich unbeabsichtigt passieren, fallen nicht unter diese Regel, müssen jedoch im Roleplay realistisch ausgespielt werden.
  • Verstöße gegen diese Regel werden konsequent und hart sanktioniert.
  • §2.4 Fail Roleplay
  • Handlungen, die unrealistisch, unlogisch oder offensichtlich lebensmüde sind, gelten als Fail Roleplay und sind untersagt.
  • Jede Handlung deines Charakters muss jederzeit realitätsnah, nachvollziehbar und dem Szenario entsprechend ausgespielt werden.
  • Wer bewusst gegen diese Grundsätze verstößt, wird sanktioniert.
  • Verstöße gegen diese Regel werden konsequent und hart sanktioniert.
  • Als Fail Roleplay gelten unter anderem:

  • Sprechen oder Handeln im bewusstlosen Zustand
  • Weiterfahren mit einem sichtbar stark beschädigten Fahrzeug (z. B. mit zwei oder mehr platten Reifen)
  • Offroad-Fahrten mit Fahrzeugen, die dafür offensichtlich ungeeignet sind
  • Sich absichtlich töten lassen oder Situationen bewusst provozieren, um zu sterben
  • Andere Fahrzeuge ohne RP-Hintergrund rammen
  • Extremes „Pitten“ (leichtes, realistisches Pitten im Rahmen einer Verfolgung ist erlaubt)
  • Emotes während der Fahrt verwenden
  • Direktes Ein- oder Ausparken zur Vermeidung einer RP-Situation
  • Während einer aktiven Schießerei Kofferraum oder Motorhaube öffnen
  • Tragen von unpassenden Kostümen außerhalb genehmigter Events oder besonderer Anlässe (z. B. Events oder Mottopartys)
  • Diese Auflistung dient als Beispiel und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

    §2.5 Power Roleplay
  • Power Roleplay liegt vor, wenn einem anderen Spieler keine realistische Möglichkeit zur Reaktion, Verteidigung oder zum Ausspielen der Situation gegeben wird.
  • Jede RP-Situation muss so gestaltet sein, dass beide Seiten angemessen reagieren können.
  • Es ist verpflichtend, seinem Gegenüber ausreichend Zeit und Handlungsspielraum zu lassen.
  • Das gezielte Töten eines Spielers, nur um eine Situation für sich zu entscheiden oder einen Konflikt „zu gewinnen“, ist untersagt.
  • Verstöße gegen diese Regel werden sanktioniert.
  • §2.6 Metagaming

    Metagaming bezeichnet das Verwenden von Informationen, die außerhalb des Roleplays erlangt wurden (z. B. über Twitch, YouTube, Discord oder andere externe Plattformen), im aktiven RP.

    Solche Informationen dürfen im Spiel weder genutzt noch weitergegeben werden.

    Wer dagegen verstößt, wird sanktioniert.

    Ausnahmen vom Metagaming-Verbot:

    Folgende Punkte sind erlaubt, sofern sie ausschließlich organisatorischen Zwecken dienen:

    Führen von organisatorischen Listen oder Dokumentationen

    Terminabsprachen (z. B. Fraktionsaufstellungen), sofern diese rein organisatorisch sind

    Nicht erlaubt sind jedoch externe Absprachen zu:

  • Überfällen
  • Schießereien
  • Razzien
  • oder anderen spielrelevanten Aktionen
  • Solche Inhalte müssen immer im Roleplay (IC) kommuniziert werden.

    §2.7 Bugusing

    Das Ausnutzen von Spielfehlern (Bugs) zu seinem eigenen Vorteil ist strengstens verboten.

    Hierzu zählt insbesondere:

  • das bewusste Ausnutzen von Programm- oder Scriptfehlern
  • das Duplizieren von Waffen, Geld oder anderen Gegenständen
  • das Erschleichen von Vorteilen durch technische Fehler im System
  • Sollte ein Bug entdeckt werden, ist dieser umgehend dem Serverteam zu melden. Die vorsätzliche Nutzung eines bekannten Fehlers gilt als schwerwiegender Regelverstoß.

    Verstöße gegen diese Regel werden hart sanktioniert und können zu einem dauerhaften Ausschluss vom Projekt führen.

    §2.8 Safezones

    Safezones sind festgelegte Bereiche, in denen jegliche Form von körperlicher Gewalt untersagt ist.

    Dazu zählen unter anderem:

  • Schlagen oder Treten
  • Bedrohen mit Waffen
  • Schießen
  • Entführen oder Zwingen von Personen
  • Jegliche gewalttätige Auseinandersetzung
  • Ebenso ist das aktive Provozieren anderer Spieler innerhalb einer Safezone untersagt.

    Verstöße gegen diese Regel werden sanktioniert.

    Folgende Bereiche gelten als Safezone:

  • Würfelpark (innerer Bereich)
  • Krankenhaus (CCMD)
  • Flughafen / Neulingsspawn
  • Diese Auflistung kann vom Serverteam jederzeit angepasst oder erweitert werden.

    §2.9 Verbot von sexuellen Übergriffen im Roleplay
  • Jede Form von sexueller Belästigung, sexuellen Übergriffen oder erzwungenen sexuellen Handlungen ist auf dem Server strengstens verboten.
  • Solche Inhalte dürfen unter keinen Umständen ausgespielt, angedeutet oder provoziert werden.
  • Kommt es zu einer entsprechenden Situation, ist das Roleplay sofort zu beenden und umgehend den Support zu kontaktieren.
  • Verstöße gegen diese Regel führen in der Regel zu einem sofortigen und dauerhaften Ausschluss vom Projekt.
  • Ebenso untersagt sind geschlechtsbezogene Diskriminierung, frauenfeindliche Aussagen oder gezielte Herabwürdigungen aufgrund des Geschlechts. Auch solche Verstöße werden konsequent sanktioniert.
  • §2.10 Drive-By
  • Ein Drive-By durch den Fahrer ist nur dann erlaubt, wenn das Fahrzeug vollständig zum Stillstand gekommen ist und der Motor ausgeschaltet wurde.
  • Das Schießen aus einem fahrenden Fahrzeug ist dem Fahrer untersagt.
  • Mitfahrer dürfen aus dem Fahrzeug schießen, sofern zuvor ein gültiger Schusscall erfolgt ist und eine entsprechende RP-Situation besteht.
  • Unkontrolliertes oder grundloses Schießen aus Fahrzeugen stellt einen Regelverstoß dar und wird sanktioniert.
  • §2.11 Waffengebrauch & Gambo
  • Das unnötige Ziehen oder Verwenden von Schusswaffen aufgrund von Kleinigkeiten, Provokationen oder belanglosen Konflikten ist strengstens untersagt. Insbesondere das vorsätzliche Eskalieren einer Situation mit dem Ziel, ein Schussgefecht zu provozieren, ist verboten.
  • Der Einsatz einer Schusswaffe muss stets die letzte Option darstellen. Vorher sind angemessene RP-Möglichkeiten auszuschöpfen. Ein übermäßiger oder leichtfertiger Gebrauch von Waffen wird als sogenanntes „Gambo-Verhalten“ gewertet und sanktioniert.
  • Kommt es zu einem Streit, einer Verfolgung zu Fuß oder mit Fahrzeugen oder zu einer vergleichbaren Konfliktsituation, darf nur im äußersten Notfall zur Waffe gegriffen werden. Jede Eskalation muss nachvollziehbar, verhältnismäßig und roleplaytechnisch begründet sein.
  • Verstöße gegen diese Regel werden konsequent bestraft.
  • §2.12 Angriff auf Fraktionen
  • Angriffe auf Fraktionen sowie auf legale oder illegale Routen sind nur unter Einhaltung der vorgegebenen Zahlenverhältnisse erlaubt. Maßgeblich ist dabei die sogenannte
  • 1:1,5-Regel.

  • Das bedeutet: Die angreifende Partei darf maximal das 1,5-Fache der anwesenden Gegenseite stellen.
  • Beispiel: Sind 6 Personen vor Ort, dürfen maximal 9 Personen angreifen. Sind 10 Personen vor Ort, dürfen höchstens 15 Personen beteiligt sein.
  • Eine deutliche Unterzahl oder Überzahl, die dieses Verhältnis überschreitet, gilt als unverhältnismäßig und wird als Fail Roleplay gewertet.
  • Bündnisse zählen vollständig zur Gesamtanzahl dazu. Es ist nicht erlaubt, Zahlen durch spätes Nachrücken oder verdeckte Beteiligung zu umgehen.
  • Darüber hinaus ist für jeden Angriff ein triftiger und RP-technisch nachvollziehbarer Grund erforderlich. Beleidigungen, Provokationen oder ein ausgesprochener Schusscall allein stellen keinen ausreichenden Grund für eine bewaffnete Auseinandersetzung dar.
  • Wer sich erkennbar in klarer Unterzahl befindet, hat eine Eskalation zu vermeiden und den Ort des Geschehens zu verlassen.
  • Verstöße gegen diese Regel werden konsequent sanktioniert.
  • §2.13 Todeszone

    Eine Todeszone ist ein festgelegter Bereich, in dem kein vorheriger Schusscall erforderlich ist, um das Feuer zu eröffnen.

    Unabhängig davon ist auch innerhalb einer Todeszone ein legitimer und nachvollziehbarer RP-Hintergrund für den Einsatz von Schusswaffen erforderlich. Dazu zählen insbesondere akute Gefahrenlagen, aggressives Verhalten oder das unbefugte Eindringen in geschützte Bereiche.

    Grundloses, willkürliches oder rein provokation basiertes Töten bleibt auch in einer Todeszone untersagt und wird sanktioniert.

    Folgende Bereiche gelten als Todeszone:

  • Staatsgefängnis
  • Anwesen von Privatpersonen
  • Geschlossener Bereich des Police Departments
  • Anwesen von Fraktionen
  • Von Staatsfraktionen ausgerufene Sperrzonen
  • Illegale Routen
  • Das Serverteam behält sich das Recht vor, Todeszonen jederzeit situativ festzulegen, zu erweitern oder anzupassen.

    §2.14 Kleidung bei der Einreise
  • Bei der Einreise ist die Kleidung des Charakters möglichst neutral und alltagsnah zu wählen.
  • Das Tragen von Schutzwesten, kugelsicheren Helmen oder vergleichbarer taktischer Ausrüstung ist bei der Einreise nicht gestattet.
  • Ebenso ist das Tragen von Berufs- oder Fraktionskleidung, wie beispielsweise von CCPD oder CCMD, untersagt.
  • Verstöße gegen diese Regel werden sanktioniert.
  • §2.15 OOC-Talk
  • Während des aktiven Roleplays ist das Verwenden von OOC-Begriffen untersagt. Dazu zählen unter anderem Begriffe wie „offline“, „Server“, „Discord“ oder vergleichbare Ausdrücke, die keinen RP-Bezug haben.
  • OOC-Inhalte dürfen nicht in das Ingame-Geschehen eingebracht werden.
  • Als Ausnahme gilt das „Anwesen“, sofern dieses sachlich und ohne Störung einer laufenden RP-Situation genutzt wird.
  • Im FFA-Bereich ist OOC-Talk gestattet, jedoch nur, wenn aktuell keine laufende RP-Situation stattfindet.
  • Verstöße gegen diese Regel werden sanktioniert.
  • §2.16 OOC-Madness
  • Extreme Beleidigungen, insbesondere gegenüber Angehörigen oder Verstorbenen, sowie sexistische, rassistische oder anderweitig diskriminierende Äußerungen sind strikt untersagt und werden sanktioniert.
  • Dies gilt sowohl im Roleplay als auch außerhalb davon.
  • OOC-Drohungen, insbesondere reale Bedrohungen oder Einschüchterungsversuche außerhalb des Spiels, führen in der Regel zu einem sofortigen und permanenten Ausschluss vom Projekt.
  • Ein respektvoller Umgang miteinander ist jederzeit verpflichtend.
  • §2.17 Trashtalk
  • Trashtalk in jeglicher Form ist untersagt.
  • Aussagen wie „Leg dich hin“, „… bis du kein Bock mehr hast aufzustehen“, „Geh schlafen“ oder vergleichbare Sprüche, die eindeutig auf das Spielsystem oder das „Respawnen“ anspielen, sind nicht erlaubt. Solche Äußerungen brechen das Roleplay und widersprechen dem realistischen RP-Ansatz des Servers.
  • Ebenso sind Aussagen wie „Ich habe 6 von euch geholt“ oder vergleichbare Shooter-Bezüge strengstens verboten.
  • Wer sich in einer bedrohlichen Situation befindet, hat diese realistisch auszuspielen und sich bewusst zu sein, dass das eigene Leben vom Gegenüber abhängt.
  • Wir befinden uns im Roleplay und nicht in einem Shooter. Verstöße gegen diese Regel werden sanktioniert.
  • §2.18 RP-Flucht / Combat Logging
  • Das absichtliche Entziehen aus einer laufenden RP-Situation durch Ausloggen, Wechseln in den Offline-Status oder vergleichbare Maßnahmen ist strengstens verboten.
  • Eine begonnene RP-Situation ist vollständig auszuspielen, bevor man den Server verlässt oder den Support kontaktiert. Ein frühzeitiges Verlassen gilt als RP-Flucht und wird sanktioniert.
  • Nach dem Ende einer aktiven RP-Situation ist es verpflichtend, mindestens 15 Minuten weiterhin online zu bleiben.
  • Auch das gezielte Sterben, um eine Situation zu umgehen, zu verkürzen oder deren Ausgang zu beeinflussen, stellt einen Regelverstoß dar und kann zu Sanktionen bis hin zu einer temporären oder dauerhaften Sperre führen.
  • Das Flüchten in Apartments oder Safezones mit dem Ziel, einer laufenden RP-Situation zu entgehen, wird ebenfalls als RP-Flucht gewertet.
  • Verstöße gegen diese Regel werden konsequent geahndet.
  • §2.19 Kommunikationsmittel
  • Während des aktiven Roleplays ist die Kommunikation mit anderen Spielern ausschließlich über die vorgesehenen Ingame-Mittel gestattet. Dazu zählen Teamspeak, das Ingame-Handy sowie Ingame-Funkgeräte.
  • Die Nutzung von Discord oder anderen externen Kommunikationsplattformen zur Abstimmung spielrelevanter Inhalte während einer RP-Situation ist untersagt und wird als Metagaming gewertet.
  • Es ist ebenfalls nicht erlaubt, sich während einer aktiven RP-Situation in einem externen Sprach- oder Anrufkanal aufzuhalten, selbst wenn man dort stummgeschaltet ist.
  • Verstöße gegen diese Regel werden sanktioniert.
  • §2.20 Blacklisted Wörter
  • Wörter oder Begriffe, die auf den Server, den Support, das Regelwerk, das Spielsystem oder administrative Funktionen hinweisen, dürfen im Roleplay (IC) nicht verwendet werden.
  • Dazu zählen unter anderem Begriffe wie „Baseraid“, „Raiden“, „Modder“, „Zauberer“, „Clip“, „Bodycam“, „Dashcam“, „Drohne“, „Schusscall“, „Gambo“, „Call“, sowie weitere Begriffe aus dem Regelwerk oder der OOC-Sprache.
  • Ebenso untersagt sind systembezogene Begriffe wie „Kopfschuss“, „GG“, „einer liegt“, „hab einen“ oder ähnliche Shooter-Ausdrücke, die keinen realistischen RP-Bezug haben.
  • Beleidigende, rassistische, sexistische oder anderweitig diskriminierende Begriffe – insbesondere das N-Wort oder vergleichbare rechtsextreme oder menschenverachtende Äußerungen – sind strengstens verboten und führen in der Regel zu einem permanenten Ausschluss vom Server.
  • Auch abwertende Aussagen gegenüber Frauen oder anderen Personengruppen sind untersagt.
  • Die oben genannten Begriffe dienen lediglich als Beispiele. Das bewusste Umgehen dieser Regel durch Abwandlungen oder Ersatzformulierungen stellt ebenfalls einen Regelverstoß dar.
  • Darüber hinaus ist es untersagt, andere Spieler massiv oder grundlos zu beleidigen – unabhängig davon, ob es sich um IC oder OOC handelt.
  • Verstöße gegen diese Regel werden konsequent sanktioniert.
  • §2.21 Anspielungen auf das Regelwerk
  • Jegliche Hinweise auf das Regelwerk, den Support oder administrative Maßnahmen innerhalb des Roleplays sind untersagt.
  • Aussagen wie „Du darfst das nicht, sonst gehe ich nach oben“ oder vergleichbare Andeutungen gelten als OOC-Talk und werden entsprechend sanktioniert. Je nach Schwere des Verstoßes kann dies bis zu einem permanenten Serverausschluss führen.
  • Auch indirekte Anspielungen auf Regelmechaniken sind verboten. Dazu zählen beispielsweise Aussagen wie „Wie fesselst du mich von vorne?“ oder ähnliche Formulierungen, die eindeutig auf Spielmechaniken oder das Regelwerk Bezug nehmen.
  • Ebenso ist es untersagt, andere Spieler bewusst zu einem Regelverstoß anzustiften.
  • Das Roleplay ist vollständig IC auszuspielen. Verstöße gegen diese Regel werden konsequent geahndet.
  • §2.22 Demütigungs- und Erniedrigungs-RP
  • Jeder Spieler trägt Verantwortung für eine respektvolle und faire Roleplay-Umgebung.
  • Extreme Formen der Demütigung oder Erniedrigung, die die Würde eines Charakters verletzen oder gezielt darauf abzielen, einem Spieler den Spielspaß zu nehmen, sind unzulässig.
  • Dazu zählt insbesondere das Erzwingen entwürdigender Handlungen wie beispielsweise Bellen, Singen oder vergleichbare Zwangshandlungen. Ebenso verboten sind übermäßige Machtdemonstrationen, die ausschließlich der Bloßstellung oder Herabwürdigung dienen.
  • Konflikte und Spannungen sind im Roleplay ausdrücklich erlaubt, müssen jedoch stets auf einer respektvollen Grundlage stattfinden. Das Ausspielen von Drohungen, das Einfordern von Entschuldigungen oder das Nachsprechen von Aussagen kann im Rahmen des RP zulässig sein, sofern die Würde des Gegenübers gewahrt bleibt.
  • Maßgeblich ist jederzeit der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und der respektvolle Umgang miteinander.
  • Verstöße gegen diese Regel werden sanktioniert.
  • §2.23 Schikane & Spielspaß
  • Das absichtliche Schikanieren oder gezielte Drangsalieren anderer Spieler ist untersagt.
  • Hierzu zählt insbesondere das Erzwingen sinnloser oder übertriebener Handlungen gegen den Willen eines Spielers, wie beispielsweise das wiederholte Singenlassen, unnötige Demütigungen oder das Aufzwingen unrealistischer Aufgaben ohne nachvollziehbaren RP-Hintergrund.
  • Jeder Spieler ist verpflichtet, Konflikte fair, verhältnismäßig und im Sinne einer positiven Roleplay-Atmosphäre auszutragen. Handlungen, die ausschließlich darauf abzielen, anderen den Spielspaß zu nehmen oder sie bewusst zu provozieren, sind nicht gestattet.
  • Eskalationen, die in übermäßige OOC-Konflikte oder unnötige Härte ausarten, sind zu vermeiden.
  • Verstöße gegen diese Regel können zu Sanktionen bis hin zum Projektausschluss führen.
  • §2.24 Reckless Driving (Rücksichtsloses Fahren)
  • Rücksichtsloses oder unrealistisches Fahrverhalten ohne triftigen RP-Hintergrund, das zu Unfällen, Gefährdungen oder Personenschäden führt, wird nicht toleriert und entsprechend sanktioniert.
  • Insbesondere in stark frequentierten Bereichen wie der Innenstadt, Fraktionsanwesen, dem Würfelpark oder bei allgemein hoher Spieleranzahl ist besonders vorsichtig und umsichtig zu fahren.
  • Hohe Geschwindigkeiten oder Überholmanöver sind grundsätzlich nicht verboten, müssen jedoch stets kontrolliert und mit Rücksicht auf andere Spieler erfolgen.
  • Wer durch offensichtlich überhöhte Geschwindigkeit oder unkontrolliertes Fahren – beispielsweise mit extrem hoher Geschwindigkeit durch belebte Bereiche – Unfälle verursacht oder Menschenmengen gefährdet, muss mit Sanktionen rechnen.
  • Unfälle dürfen nicht als Ausrede für unrealistisches oder fahrlässiges Verhalten genutzt werden.
  • §2.25 Ausrauben von Personen (Scamming)
  • Das grundlose oder rein gewinnorientierte Ausrauben anderer Spieler ohne nachvollziehbaren RP-Hintergrund ist strengstens untersagt. Geldbedarf allein stellt keinen ausreichenden Grund für einen Überfall dar.
  • Ein legitimer RP-Hintergrund kann beispielsweise vorliegen, wenn im Rahmen einer Geiselnahme gefährliche Gegenstände wie Waffen oder Munition abgenommen werden, um eine unmittelbare Bedrohung zu verhindern.
  • Das gezielte Entwenden von reinem Bargeld, Wertgegenständen oder sonstigen Besitztümern ohne triftigen RP-Grund ist nicht gestattet.
  • Ebenso ist das Durchsuchen oder Plündern fremder Fahrzeugkofferräume ohne entsprechende RP-Situation verboten. Ingame-Gegenstände wie Rucksäcke dürfen nicht ohne gültigen RP-Hintergrund entwendet werden.
  • Verstöße gegen diese Regel werden sanktioniert.
  • §2.26 Admin-Kleidung
  • Sollte ein Admin in entsprechender Admin-Kleidung im Roleplay wahrgenommen werden, ist dieser nicht zu beachten oder anzusprechen.
  • Solange der Admin nicht aktiv mit einem Spieler interagiert oder ihn anspricht, gilt er als unsichtbar und nicht Teil des Roleplays.
  • Jegliche Interaktion oder das bewusste Einbinden eines erkennbaren Admins in das RP ist untersagt.
  • Verstöße gegen diese Regel werden sanktioniert.
  • §2.27 Verhaltensregeln als Tier
  • Spieler, die als Tier agieren, haben sich entsprechend realistisch zu verhalten.
  • Tiere sind nicht in der Lage zu sprechen, Personen zu durchsuchen, ein Handy zu benutzen oder vergleichbare menschliche Handlungen auszuführen. Derartige Handlungen gelten als Fail Roleplay.
  • Es ist untersagt, als Tier grundlos Schaden zu verursachen oder gezielt Personen zu attackieren. Zulässige Handlungen beschränken sich auf realistische Verhaltensweisen, die dem jeweiligen Tier entsprechen.
  • Ein Wechsel vom Tier- in den Mensch-Charakter während einer laufenden RP-Situation ist nicht erlaubt. Ebenso ist es untersagt, eine Verwandlung anzukündigen oder während einer aktiven Situation vorzunehmen. Ein solcher Wechsel wird als RP-Flucht gewertet und sanktioniert.
  • Informationen, die während des Spielens als Tier (Ped) erlangt werden, dürfen nicht im späteren Roleplay als Mensch verwendet werden. Dies wird als Metagaming gewertet.
  • Verstöße gegen diese Regel werden entsprechend geahndet.
  • §3 Weiterführendes RP

    §3.1 Schuss-Ankündigung
  • Um auf eine andere Partei schießen zu dürfen, ist grundsätzlich ein gültiger Schuss-Call erforderlich.
  • Es muss sichergestellt sein, dass die Gegenpartei den Schuss-Call eindeutig wahrnehmen konnte. Der Schuss-Call darf ausschließlich über den Sprachchat erfolgen. Alternativ kann dieser durch das sichtbare Anvisieren mit einer Waffe für mindestens 5 Sekunden erfolgen, einschließlich des Einsatzes eines Tasers.
  • In diesem Fall muss der Schuss-Call bewusst und eindeutig erfolgen oder es muss eine klar erkennbare akute Gefahrenlage bestehen.
  • Ein ausgesprochener Schuss-Call ist 15 Minuten lang gültig.
  • Nach einem Schuss-Call ist der Gegenpartei eine Reaktionszeit von mindestens 5 Sekunden einzuräumen.
  • Findet eine Razzia statt und wurde diese ordnungsgemäß über den Job-Chat angekündigt, gilt der Schuss-Call automatisch als erfolgt.
  • Um eine Person in den Geiselgriff zu nehmen, ist ebenfalls eine vorherige eindeutige Ankündigung erforderlich, beispielsweise: „Hände hoch, du bist jetzt eine Geisel.“
  • Das missbräuchliche Nutzen des Geiselgriffs, um eine laufende RP-Situation zu umgehen oder sich einen unfairen Vorteil zu verschaffen, ist strengstens untersagt.
  • Verstöße gegen diese Regel werden sanktioniert.
  • §3.2 Drittpartei
  • Befinden sich zwei Parteien in einem aktiven Konflikt, ist es nicht gestattet, dass sich eine unbeteiligte dritte Partei in diesen Konflikt einmischt. Dies gilt unabhängig davon, ob es sich um Zivilisten, Gruppierungen oder Staatsfraktionen handelt.
  • Eine Ausnahme für Staatsfraktionen besteht ausschließlich dann, wenn eine versuchte oder laufende Geiselnahme von Zivilisten vorliegt.
  • Verstöße gegen das Drittpartei-Verbot können – je nach Schwere – bis zur Auflösung beteiligter Gruppierungen oder Fraktionen führen. Die Entscheidung erfolgt im Einzelfall durch das Serverteam.
  • Eine Partei muss durch einheitliche oder erkennbare Kleidung klar zuzuordnen sein. Gleiches gilt für Zivilisten, die gemeinsam agieren. Mindestens drei sichtbare Merkmale zur Erkennbarkeit sind verpflichtend.
  • Es ist erlaubt, Mitglied einer Fraktion zu sein und dennoch zivil mit maximal drei Spielern zu agieren. Während dieser Zeit dürfen jedoch keine Fraktionsmittel, Fraktionsausrüstung oder Fraktionsunterstützung in Anspruch genommen werden – insbesondere nicht bei Schießereien oder Inhaftierungen. Ein paralleles Agieren als Fraktionsmitglied und als Zivilist innerhalb derselben Konfliktsituation ist nicht gestattet.
  • Inoffizielle Gruppierungen unterliegen ebenfalls dieser Regelung.
  • Verstöße werden sanktioniert.
  • §3.3 Inoffizielle Gruppierungen
  • Nicht genehmigte Gruppierungen gelten als zivile beziehungsweise inoffizielle Zusammenschlüsse.
  • Eine inoffizielle Gruppierung darf aus maximal vier Mitgliedern bestehen.
  • Aktionen wie Schießereien, Überfälle oder Geiselnahmen dürfen ebenfalls nur mit bis zu vier beteiligten Personen durchgeführt werden.
  • Treten mehr als vier Personen gemeinsam als Gruppierung auf oder beteiligen sich gemeinsam an einer Aktion, wird dies als Regelverstoß gewertet. In diesem Fall kann die gesamte Gruppierung sanktioniert werden.
  • Eine Gruppierung muss eindeutig erkennbar sein. Mindestens drei sichtbare und übereinstimmende Merkmale zur Identifikation sind verpflichtend.
  • Verstöße gegen diese Regel werden entsprechend geahndet.
  • §3.4 Ausbluten (New-Life-Regel)
  • Verliert ein Charakter das Bewusstsein und wird nicht durch einen Medic reanimiert, sondern blutet vollständig aus, gilt die New-Life-Regel.
  • In diesem Fall darf sich der Spieler nicht mehr an die vorherige RP-Situation erinnern. Informationen aus diesem RP-Strang dürfen weder genutzt noch aktiv weitergeführt werden.
  • Eine Rückkehr zum Ort des Geschehens oder eine erneute Beteiligung an derselben Situation ist untersagt.
  • Wird ein Spieler hingegen innerhalb einer RP-Situation bewusstlos und durch einen Medic wiederbelebt, darf er sich weiterhin an die Situation erinnern, jedoch nicht an den konkreten Grund seiner Bewusstlosigkeit.
  • Nach dem endgültigen Ausscheiden aus einer RP-Situation ist eine erneute Teilnahme an genau diesem Konflikt nicht gestattet.
  • Verstöße gegen diese Regel werden sanktioniert.
  • §3.5 Die Unantastbarkeit von CCMD, CCPD/CCSD, und DOJ
  • Bestimmte Staats- und Servicefraktionen genießen besonderen Schutz. Dieser Schutz dient der Aufrechterhaltung eines funktionierenden Roleplays und ist zu respektieren.
  • Mediziner (CCMD)

  • Mediziner dürfen während ihrer Dienstausübung weder körperlich angegriffen noch gezielt beschossen werden. Ebenso ist das Entwenden von Ausrüstung oder Fahrzeugen untersagt.
  • Der Schutz entfällt, wenn sich ein Mediziner aktiv respektlos, provokativ oder bewusst in eine laufende Gefahren- oder Konfliktsituation einmischt.
  • Department of Justice (DOJ)

  • Mitglieder des DOJ genießen denselben Schutz wie Mediziner. Sie dürfen nicht angegriffen werden, und ihre Ausrüstung darf nicht entwendet werden.
  • Der Schutz entfällt, wenn sich ein DOJ-Mitarbeiter bewusst in eine Gefahrenlage begibt.
  • Polizei (CCPD/CCSD)

  • Polizeibeamte sind nicht unantastbar und können im Rahmen des Roleplays in Konflikte verwickelt werden.
  • Das Entwenden von PD-Ausrüstung oder Dienstgegenständen ist jedoch strengstens untersagt.
  • Verstöße gegen diese Schutzregelungen werden sanktioniert.
  • §3.6 Medic-RP
  • Medic-RP ist verpflichtend auszuspielen.
  • Nach schweren Unfällen, Schießereien oder vergleichbaren Vorfällen ist den Anweisungen der Mediziner Folge zu leisten. Sollte das medizinische Personal eine Nachuntersuchung oder weitere Behandlung anordnen, darf das Krankenhaus nicht eigenständig verlassen werden.
  • Das eigenmächtige Entfernen vom MD zur Umgehung von Konsequenzen oder zur Fortsetzung einer RP-Situation ist untersagt.
  • Verstöße gegen diese Regel werden sanktioniert.
  • §3.7 Cop Baiting & Gang Baiting
  • Das gezielte Provozieren von Polizeibeamten ohne nachvollziehbaren RP-Hintergrund ist untersagt.
  • Hierzu zählen insbesondere Handlungen wie sinnloses Schießen vor dem Police Department, absichtliches Durchdrehen von Reifen vor Beamten, wiederholtes Stören von Einsätzen oder vergleichbares Verhalten mit dem Ziel, eine Verfolgung oder Eskalation zu erzwingen.
  • Gang-Baiting bezeichnet das gleiche Verhalten gegenüber Gangs oder Mafia-Gruppierungen. Auch hier ist das bewusste Provozieren oder Erzwingen einer gewalttätigen Reaktion ohne triftigen RP-Grund nicht gestattet.
  • Konflikte müssen sich organisch aus dem Roleplay entwickeln und dürfen nicht künstlich herbeigeführt werden.
  • Verstöße gegen diese Regel werden sanktioniert.
  • §3.8 Fesseln von Personen
  • Bevor eine Person gefesselt oder mit Handschellen versehen wird, ist dies eindeutig und verständlich anzukündigen.
  • Der betroffenen Person ist eine angemessene Reaktionszeit einzuräumen, um den Anweisungen nachzukommen, beispielsweise die Hände zu heben.
  • Wurde eine Person zuvor getasert und ist dadurch handlungsunfähig, muss das Anlegen von Handschellen nicht erneut angekündigt werden, sofern die Situation klar erkennbar ist.
  • Gefesselte Personen dürfen keine Waffen ziehen oder benutzen.
  • Sollte sich eine gefesselte Person trotz eindeutiger Unterlegenheit weiterhin aktiv widersetzen oder versuchen, die Situation gewaltsam zu eskalieren, kann dies entsprechende Konsequenzen nach sich ziehen.
  • Missbrauch des Fesselns oder unrealistisches Verhalten in einer solchen Situation wird sanktioniert.
  • §3.9 Sperrzone
  • Sperrzonen dürfen ausschließlich durch eine offizielle Ankündigung ausgerufen werden.
  • Eine Sperrzone darf einen maximalen Durchmesser von 150 Metern umfassen und muss klar definiert sein. Sie kann alle 10 Minuten erneut ausgesprochen und somit verlängert werden.
  • Betritt oder durchfährt eine Person eine aktiv ausgerufene Sperrzone, darf innerhalb dieser Zone ohne zusätzlichen Schuss-Call geschossen werden.
  • Eröffnen Staatsbeamte innerhalb einer aktiven Sperrzone das Feuer auf unbeteiligte Personen, gilt dies nicht automatisch als Schuss-Ankündigung für eine Gegenpartei. Ein Zurückschießen ist in diesem Fall nicht gestattet.
  • Ausgenommen hiervon sind direkte RP-Konfliktparteien der Staatsbeamten, beispielsweise Geiselnehmer oder aktiv beteiligte Täter.
  • Missbrauch oder fehlerhafte Anwendung einer Sperrzone wird sanktioniert.
  • §3.10 Verkehrskontrollen
  • Im Rahmen einer Verkehrskontrolle ist es nicht gestattet, das Feuer auf Polizeibeamte zu eröffnen – auch dann nicht, wenn auf Fahrzeugreifen geschossen wird.
  • Werden zwei Reifen eines Fahrzeugs zerstört, ist das Fahrzeug unverzüglich zum Stillstand zu bringen. Eine weitere Flucht darf ausschließlich zu Fuß erfolgen.
  • Polizeibeamte haben in diesem Fall die Verfolgung zu Fuß aufzunehmen und dabei mit einem Taser bewaffnet zu sein.
  • Ein Zurückschießen ist erst dann gestattet, wenn staatliche Fraktionen aktiv und gezielt das Feuer auf die Person eröffnen.
  • Das gezielte Anfunken oder Herbeirufen der eigenen Fraktion mit dem Ziel, Polizeibeamte anzugreifen oder niederzuschießen, ist untersagt. Unterstützung darf ausschließlich zur Ermöglichung der Flucht angefordert werden, beispielsweise zur Abholung.
  • Polizeibeamte dürfen Personen nur bei hinreichendem und RP-technisch nachvollziehbarem Verdacht durchsuchen. Das bloße Fahren ohne Führerschein stellt keinen ausreichenden Grund für eine Durchsuchung dar.
  • Verstöße gegen diese Regel werden sanktioniert.
  • §3.11 Verfolgungsjagden
  • Verfolgungsjagden sind so realistisch und verhältnismäßig wie möglich auszuspielen. Eine längere, nachvollziehbare Verfolgung ist einer schnellen und unnötigen Eskalation durch Schusswaffengebrauch vorzuziehen.
  • Der Polizei ist es erlaubt, flüchtende Fahrzeuge nach vorheriger Ankündigung durch gezieltes Rammen (PIT-Manöver) zum Stillstand zu bringen, sofern sich die Verfolgung deutlich in die Länge zieht. Unnötig hartes oder wiederholtes Rammen ist sowohl für Staatsfraktionen als auch für andere Parteien untersagt.
  • Nach einer klaren Ankündigung ist es der Polizei gestattet, auf die Reifen des flüchtenden Fahrzeugs zu schießen.
  • Jegliche Maßnahmen müssen stets verhältnismäßig, nachvollziehbar und der Situation angemessen sein. Missbrauch oder übermäßige Gewaltanwendung wird sanktioniert.
  • §3.12 AFK-Farming
  • Das AFK-Sein auf aktiven Farming-Routen ist untersagt.
  • Während des Farmens ist jederzeit Ansprechbarkeit sicherzustellen. Spieler müssen aktiv am Spielgeschehen teilnehmen und auf Interaktionen reagieren können.
  • Sollte es erforderlich sein, kurzzeitig AFK zu gehen, ist die Farming-Route zu verlassen und sich erkennbar aus dem aktiven Geschehen zurückzuziehen, beispielsweise durch das Abstellen in einer Ecke mit erhobenen Händen.
  • Das bewusste Umgehen dieser Regel wird sanktioniert.
  • §3.13 Leichenschändung
  • Das Schänden oder respektlose Behandeln bewusstloser oder verstorbener Personen ist strengstens untersagt.
  • Hierzu zählen insbesondere das unnötige Bewegen, Verstecken oder Entwürdigen von bewusstlosen Personen sowie unrealistische Interaktionen wie das „Reden mit Leichen“.
  • Bewusstlose Personen sind so zu positionieren, dass das medizinische Personal (CCMD) diese ohne unnötige Verzögerung erreichen und behandeln kann.
  • Eine Ausnahme besteht ausschließlich im Rahmen eines regelkonformen Bloodouts einer illegalen Fraktion. In diesem Fall gelten die gesonderten Bloodout-Regelungen.
  • Missbrauch oder das absichtliche Erschweren der medizinischen Versorgung wird sanktioniert.
  • §3.14 RP-Verweigerung
  • RP-Verweigerung liegt vor, wenn ein Spieler bewusst versucht, sich auf unrealistische oder krampfhaft erzwungene Weise einer laufenden RP-Situation zu entziehen.
  • Jede RP-Situation ist ernsthaft und nachvollziehbar auszuspielen. Das absichtliche Blockieren, Ignorieren oder Zerstören einer Situation mit dem Ziel, Konsequenzen zu vermeiden, ist untersagt.
  • Beispielsweise ist es im Rahmen von Gefängnis-RP zulässig, ein- bis zweimal realistisch einen Ausbruchsversuch zu unternehmen, sofern die Situation dies zulässt. Ein wiederholtes, unrealistisches oder erzwungenes Entkommen wird jedoch als RP-Verweigerung gewertet und sanktioniert.
  • Verstöße gegen diese Regel werden entsprechend geahndet.
  • §3.15 Maskierung
  • Trägt eine Person eine vollständige Maskierung, darf sie weder anhand ihrer Stimme noch anhand ihres Aussehens im Roleplay eindeutig erkannt werden.
  • Als Vollmaskierung gilt jede Maske oder Gesichtsverhüllung, die das komplette Gesicht verdeckt und keine identifizierenden Merkmale zulässt.
  • Masken, die lediglich Teile des Gesichts bedecken (z. B. Halbmasken oder Gesichtsbedeckungen mit erkennbaren Merkmalen), gelten nicht als Vollmaskierung. In solchen Fällen ist eine Identifizierung im Rahmen des Roleplays möglich.
  • Das bewusste Ignorieren dieser Regel wird als Fail Roleplay gewertet und sanktioniert.
  • §3.16 Emotes im Gefecht
  • Während eines aktiven Gefechts ist die Nutzung von Emotes untersagt. Dazu zählen insbesondere Emotes, die einen spielerischen Vorteil verschaffen oder die Trefferfläche verändern, wie beispielsweise das Hinlegen.
  • Wer während eines laufenden Kampfes Emotes verwendet, um sich Vorteile zu verschaffen oder eine Situation unrealistisch darzustellen, begeht einen Regelverstoß und muss mit Sanktionen rechnen.
  • Im Fahrzeug ist die Nutzung von Emotes grundsätzlich untersagt, unabhängig von einer aktiven Kampfsituation.
  • Verstöße gegen diese Regel werden entsprechend geahndet.
  • §3.17 Lifeinvader
  • Werbung über Lifeinvader darf ausschließlich für An- und Verkäufe, Dienstleistungen oder offizielle Eventankündigungen genutzt werden.
  • Alle darüber hinausgehenden Inhalte bedürfen eines nachvollziehbaren und triftigen RP-Hintergrunds.
  • Das Verbreiten von Gerüchten, Provokationen, fraktionsbezogenen Aussagen oder sonstigen konfliktfördernden Inhalten über Lifeinvader ist untersagt und wird als Missbrauch des Systems gewertet.
  • Missbräuchliche Nutzung von Lifeinvader wird sanktioniert.
  • §3.18 Gegenstände rückerstatten
  • Der Verlust von Gegenständen, beispielsweise durch einen Spielfehler oder technische Probleme, kann nur erstattet werden, wenn ein eindeutiger Beweis vorliegt.
  • Als gültiger Nachweis gilt ausschließlich eine vollständige und unveränderte Videoaufnahme, die den Vorfall nachvollziehbar dokumentiert.
  • Aussagen anderer Spieler oder Zeugenaussagen gelten nicht als ausreichender Beweis.
  • Ohne entsprechenden Nachweis erfolgt keine Rückerstattung.
  • §3.19 Server-Restarts
  • Innerhalb von 45 Minuten vor einem geplanten Server-Restart dürfen keine größeren RP-Situationen begonnen werden. Dazu zählen insbesondere umfangreiche Straftaten oder Events wie beispielsweise Banküberfälle.
  • Ein Server-Restart unterbricht eine laufende Roleplay-Situation nicht. Nach dem Neustart ist die Situation unverzüglich und inhaltlich so fortzuführen, wie sie unmittelbar vor dem Restart bestand.
  • Das absichtliche Nutzen eines Restarts, um sich Vorteile zu verschaffen oder einer RP-Situation zu entgehen, ist untersagt und wird sanktioniert.
  • §3.20 Offroad-Fahren
  • Das Offroad-Fahren mit ungeeigneten Fahrzeugen, insbesondere mit Sportwagen oder tiefergelegten Fahrzeugen, ist untersagt.
  • Grundsätzlich ist jedes Fahrverhalten so realistisch wie möglich auszuspielen. In besonderen Situationen, wie beispielsweise bei einer Flucht oder Stürmung, kann das Befahren von Gelände zulässig sein, sofern dies nachvollziehbar und mit angemessener Geschwindigkeit erfolgt.
  • Während einer Verfolgungsjagd darf im Ausnahmefall ins Gelände ausgewichen werden. Dabei ist jedoch zwingend auf eine realistische und kontrollierte Geschwindigkeit zu achten.
  • Übertriebenes oder offensichtlich unrealistisches Offroad-Fahren wird als Fail Roleplay gewertet und entsprechend sanktioniert.
  • §3.21 Soundboards
  • Das Abspielen von Musik oder Sounds über den Sprachchat ist grundsätzlich gestattet, sofern dadurch keine laufende RP-Situation gestört wird.
  • Sollte sich ein Mitspieler durch die Wiedergabe gestört fühlen und darum bitten, die Musik oder den Sound zu beenden, ist dieser Aufforderung unverzüglich nachzukommen.
  • Das bewusste Stören anderer Spieler durch übermäßige Lautstärke, Spam oder unpassende Inhalte ist untersagt und wird sanktioniert.
  • §3.22 Trolling
  • Das absichtliche Stören, Schädigen oder Belästigen anderer Spieler ist strengstens untersagt.
  • Hierzu zählt insbesondere jedes Verhalten, das ausschließlich darauf abzielt, das Roleplay zu sabotieren, andere Spieler zu provozieren oder ihnen den Spielspaß zu nehmen.
  • Verstöße gegen diese Regel werden je nach Schwere mit einer Verwarnung, temporären Sperre oder einem dauerhaften Ausschluss vom Server geahndet.
  • §3.23 Bilder im Discord
  • Das Posten von Screenshots oder Bildern im Discord ist grundsätzlich erlaubt, sofern dadurch keine Fraktionen, Gruppierungen oder einzelne Spieler herabgewürdigt, bloßgestellt oder gezielt provoziert werden.
  • Inhalte, die ausschließlich der Erniedrigung, Provokation oder dem Schüren von OOC-Konflikten dienen, sind untersagt.
  • Verstöße gegen diese Regel werden entsprechend sanktioniert.
  • §3.24 Gruppennamen und Nachnamen
  • Das Verwenden von Gruppennamen als Nachnamen ist untersagt.
  • Sollten drei oder mehr Personen im engen Freundeskreis denselben Nachnamen verwenden, behält sich das Serverteam das Recht vor, diesen Spielern einen anderen Nachnamen zuzuweisen.
  • Ziel dieser Regelung ist es, übermäßige oder unrealistische Gruppenbildung zu verhindern und eine individuelle sowie authentische Charaktergestaltung zu fördern.
  • §3.25 Verbotene Inhalte und Verhaltensweisen
  • Die nachfolgenden Inhalte und Verhaltensweisen sind auf dem Server untersagt:
  • Pornografische, obszöne oder sexuell belästigende Inhalte dürfen weder verbreitet noch ausgespielt werden. Dazu zählt auch die ungefragte Sexualisierung von Personen oder das Teilen beziehungsweise Abspielen eindeutig anzüglicher Bilder, Videos oder Audiodateien.
  • Das Ausspielen oder Lächerlichmachen von Behinderungen, schweren Krankheiten oder körperlichen Einschränkungen ist verboten.
  • Das Abspielen oder Verwenden verbotener Musik ist untersagt. Hierzu zählen insbesondere Lieder, die auf dem offiziellen Index stehen, sowie Inhalte mit diskriminierenden, rassistischen, extremistischen oder hetzerischen Aussagen – auch dann, wenn diese nicht explizit indiziert sind, jedoch problematische Inhalte enthalten.
  • Roleplay, das reale Religionen gezielt thematisiert oder behandelt, ist nicht gestattet.
  • Jegliche Form von Hassrede ist strengstens verboten. Dazu zählen insbesondere Äußerungen, die sich gegen Personen oder Gruppen aufgrund von Herkunft, Hautfarbe, Behinderung, sexueller Orientierung, Religion oder sonstigen persönlichen Merkmalen richten.
  • Verstöße gegen diese Regel führen – je nach Schwere – zu Sanktionen bis hin zu einem permanenten Ausschluss vom Server.
  • §4 Raub & Geiselnahmen

    §4.1 Raubüberfälle
  • Einsatz von Schusswaffen ist stets die letzte Option. Zwischen zwei Überfällen muss eine Wartezeit von mindestens 30 Minuten liegen.
  • §4.2 Geiselnahmen
  • Fake-Geiseln (z.B. aus der eigenen Fraktion) sind untersagt. Das Leben der Geisel hat immer oberste Priorität. Es dürfen maximal fünf Geiseln gleichzeitig genommen werden.
  • §4.3 Überfall auf Zivilisten & Beamte
  • Ein Überfall auf Zivilisten ist erst zulässig, wenn sich mindestens vier Polizeibeamte im Dienst befinden.
  • Überfälle dürfen ausschließlich mit einem nachvollziehbaren und triftigen RP-Hintergrund durchgeführt werden. Aussagen wie „Wir brauchen Geld oder Waffen“ stellen keinen ausreichenden Grund dar.
  • Bei einem Verstoß gegen diese Regel können entwendete Gegenstände, insbesondere Wertgegenstände oder Dokumente, an die betroffene Person zurückerstattet werden. Wiederholte Verstöße führen zu weitergehenden Sanktionen bis hin zu temporären oder dauerhaften Sperren.
  • Das Entwenden von Waffen oder Ausrüstung von Polizeibeamten ist grundsätzlich untersagt.
  • Verstöße gegen diese Regel werden entsprechend geahndet.
  • §4.4 Stürmung von Staatsfraktionen

    Das Anwesen oder Gebäude einer Staatsfraktion darf ausschließlich mit einem triftigen und nachvollziehbaren RP-Hintergrund gestürmt werden. Ein einzelner Vorfall, wie beispielsweise „Ein Beamter hat auf mich geschossen“, stellt keinen ausreichenden Grund dar.

    Eine Stürmung ist maximal einmal pro Tag zulässig und muss im Vorfeld eindeutig angekündigt werden.

    Eine Stürmung mit dem alleinigen Ziel, eine einzelne inhaftierte Person zu befreien, ist nicht gestattet.

    Hinweis zum Alter: Das Spielen auf Casa City ist erst ab 16 Jahren gestattet.

  • Casa Police Department (CCPD): ab 8 Beamten im Dienst
  • Casa Sheriff's Department (CCSD): ab 8 Beamten im Dienst
  • Federal Investigation Bureau (FIB): ab 10 Beamten im Dienst
  • Staatsgefängnis (Armee): ab 10 Beamten im Dienst
  • Regierungs- und Justizgebäude: ab 10 Beamten im Dienst
  • Die jeweiligen Mindestzahlen müssen zum Zeitpunkt des Beginns der Stürmung erfüllt sein.

    Missbräuchliche oder unrealistische Stürmungen werden sanktioniert.

    §4.5 Stehlen von Fahrzeugen
  • Das Stehlen von Fahrzeugen ist ausschließlich mit einem triftigen und nachvollziehbaren RP-Hintergrund gestattet.
  • Ein legitimer Grund kann beispielsweise vorliegen, wenn sich eine Person in einer akuten Notlage befindet, etwa auf der Flucht ist oder unmittelbar um ihr Leben kämpft. Reiner Eigennutz oder Bequemlichkeit stellen keinen ausreichenden RP-Grund dar.
  • Fahrzeuge, die sich innerhalb einer Safezone befinden, dürfen unter keinen Umständen gestohlen werden.
  • Verstöße gegen diese Regel werden sanktioniert.
  • §4.6 Ausrauben von Leichen
  • Wird eine Person im Rahmen einer RP-Situation getötet, darf sie während einer aktiven Schießerei oder laufenden Gefahrenlage nicht durchsucht werden.
  • Das Entwenden von Gegenständen ist erst zulässig, wenn die aktive Auseinandersetzung vollständig beendet ist und keine unmittelbare Gefahr mehr besteht.
  • Eine tote Person, an deren RP-Situation man nicht beteiligt war, darf nicht durchsucht oder ausgeraubt werden.
  • Verstöße gegen diese Regel werden mit entsprechenden Sanktionen geahndet, die je nach Schwere von einer Verwarnung bis zu einer temporären Sperre reichen können.
  • §4.7 Spieler am Bankautomaten ausrauben / Geldüberweisung erzwingen
  • Es ist untersagt, einen Spieler auszurauben, während dieser sich aktiv an einem Bankautomaten befindet.
  • Ebenso ist es verboten, eine Person dazu zu zwingen, ihr Bankkonto zu leeren, Geld abzuheben oder Geldbeträge an den Täter zu überweisen.
  • Das Erzwingen von Überweisungen oder das Ausnutzen von Bankmechaniken zur persönlichen Bereicherung gilt als schwerwiegender Regelverstoß.
  • Verstöße gegen diese Regel werden gemäß §2.5 Power-Roleplay geahndet und entsprechend sanktioniert.
  • §5 FFA

    §5.1 OOC-Talk
  • OOC-Talk (Out of Character) ist ausschließlich innerhalb des ausgewiesenen FFA-Bereichs erlaubt.
  • Sobald dieser Bereich verlassen wird, gelten wieder die regulären Roleplay-Regelungen. OOC-Kommunikation außerhalb des FFA-Bereichs ist untersagt.
  • Verstöße werden entsprechend sanktioniert.
  • §5.2 Teaming
  • Teaming im FFA-Bereich ist strengstens untersagt.
  • Das bewusste Zusammenschließen oder Absprechen mit anderen Spielern, um sich einen Vorteil gegenüber Einzelspielern zu verschaffen, ist nicht erlaubt.
  • Verstöße gegen diese Regel werden sanktioniert.
  • §6 Multijob System

    §6.1 Joblimit
  • Jeder Spieler darf maximal zwei Jobs gleichzeitig besitzen.
  • §6.2 Fraktionskombinationen
  • Es ist nicht erlaubt, gegensätzliche Fraktionen gleichzeitig zu spielen.
  • Dazu zählen unter anderem staatliche Organisationen (z. B. Polizei, Sheriff, Justiz) und kriminelle Organisationen (z. B. Mafia, Kartell, Gangs).
  • §6.3 Fraktionsleitung
  • Ein Spieler darf nicht mehr als eine Fraktion gleichzeitig leiten.
  • Leader oder Co Leader Positionen dürfen nur in einer Fraktion ausgeübt werden.
  • §6.4 Diensttrennung
  • Während man in einem Job aktiv im Dienst ist, darf kein anderer Job parallel ausgeführt werden.
  • §6.5 Informationsmissbrauch
  • Informationen, die in einem Job erhalten wurden, dürfen nicht in einem anderen Job verwendet werden, wenn dies einen unfairen Vorteil verschafft.
  • §6.6 Interessenkonflikte
  • Jobs, die sich gegenseitig kontrollieren oder stark beeinflussen könnten, dürfen nicht gleichzeitig ausgeführt werden, sofern dies das RP beeinträchtigt.
  • §6.7 RP Logik
  • Die Kombination von Jobs muss RP-technisch nachvollziehbar und logisch erklärbar sein.
  • Während einer RP-Aktion darf der Job nicht geändert werden.
  • §6.8 Adminentscheidung
  • Die Serverleitung behält sich das Recht vor, bestimmte Jobkombinationen zu verbieten, wenn diese das Roleplay negativ beeinflussen.
  • §6.9 Regelverstöße

    Bei Verstößen gegen die Multijob Regeln können folgende Maßnahmen erfolgen:

  • Verwarnung
  • Jobentzug
  • Temporärer Ausschluss
  • Weitere administrative Maßnahmen
  • Fraktionsregelwerk

    §1.1 Fraktionen – Mindestmitgliederanzahl

    Für die Gründung und Aufrechterhaltung einer Fraktion gelten folgende Mindestanforderungen:

  • Ein Kartell oder eine Mafia muss aus mindestens 3 Mitgliedern bestehen.
  • Eine Gang muss aus mindestens 2 Mitgliedern bestehen.
  • Eine Firma oder Organisation kann bereits ab 1 Person geführt werden.
  • Unterschreitet eine Fraktion dauerhaft die vorgeschriebene Mindestmitgliederanzahl, behält sich das Serverteam vor, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.

    §1.2 UnRP (Unrealistisches Roleplay)
  • UnRP (Unrealistisches Roleplay) beschreibt ein Verhalten, das nicht zum jeweiligen Charakter, zur Fraktion oder zur Rolle im Roleplay passt.
  • Fraktionen sind verpflichtet, sich entsprechend ihrer Rolle realistisch und authentisch zu verhalten. Eine Mafia hat sich beispielsweise wie eine organisierte kriminelle Gruppierung zu verhalten. Gleiches gilt für Staatsfraktionen wie das CCPD, CCMD oder andere staatliche Einrichtungen.
  • Unpassendes oder unrealistisches Verhalten – wie grundloses Anspucken von Personen oder das Erstellen sinnloser Jobanzeigen (z. B. „Test“ oder leere Einträge) – wird als UnRP gewertet.
  • Bei Verstößen wird mit der betreffenden Fraktion ein Gespräch geführt. Je nach Schwere kann eine Verwarnung oder weitere Sanktion ausgesprochen werden.
  • §1.3 Fraktionssperre

    Wer eine Fraktion verlässt, unterliegt einer festgelegten Fraktionssperre, bevor ein Beitritt zu einer neuen Fraktion möglich ist. Diese Sperrfrist ist zwingend einzuhalten.

    Nach dem Austritt gelten folgende Fraktionssperren:

  • Staatsfraktion: 3 Tage
  • Firma/Organisation: 5 Tage
  • Bad-Fraktion (z. B. Mafia, Gang, Kartell): 7 Tage
  • Eine Fraktionssperre kann ausschließlich durch die Fraktionsverwaltung oder das High-Team aufgehoben werden.

    Voraussetzung für eine vorzeitige Aufhebung ist ein triftiger und nachvollziehbarer RP-Hintergrund, beispielsweise eine im Roleplay ausgespielte Versetzung in eine andere legale Fraktion.

    Verstöße gegen diese Regel werden entsprechend sanktioniert.

    §1.4 Fraktions-Verwarnungen
  • Sind mehrere Mitglieder einer Fraktion an einem Regelverstoß beteiligt oder handelt es sich um ein strukturelles Fehlverhalten innerhalb der Fraktion, kann eine Fraktionsverwarnung ausgesprochen werden.
  • Fraktionsverwarnungen betreffen die gesamte Fraktion und dienen der internen Disziplinierung sowie der Sicherstellung eines regelkonformen Roleplays.
  • Erhält eine Fraktion insgesamt drei Verwarnungen, wird sie aufgelöst.
  • Das Serverteam behält sich vor, je nach Schwere des Verstoßes zusätzliche Maßnahmen zu ergreifen.
  • §1.5 Fraktionsverwaltung

    Konflikte zwischen Fraktionen sind zunächst eigenständig und im Roleplay zu klären. Die Fraktionsverwaltung oder höhere Instanzen greifen erst ein, wenn keine Einigung erzielt werden kann oder regelwidriges Verhalten vorliegt.

    Eine Beschwerde bei der Fraktionsverwaltung ist nur unter folgenden Voraussetzungen möglich:

  • Die betreffende RP-Situation ist seit mindestens 10 Minuten vollständig beendet.
  • Es liegen vollständige Videoaufnahmen mit Bild und Ton als Beweismittel vor.
  • Sind diese Voraussetzungen erfüllt, ist der zuständige Warteraum aufzusuchen und die Fraktionsverwaltung entsprechend zu informieren.

    Ziel dieser Regel ist eine strukturierte und faire Klärung von Fraktionskonflikten sowie die Vermeidung unnötiger Supportfälle.

    §2 Legale Fraktionen

    §2.1 Als legale Fraktionen gelten:

    Staatliche Behörden Zu den staatlichen Fraktionen zählen:

  • Polizeibehörde Casa (CCPD)
  • Medizinische Abteilung von Casa (CCMD)
  • Casa Sheriff’s Department (CCSD)
  • Justizministerium (DOJ)
  • Diese Fraktionen unterliegen besonderen staatlichen Rechten und Pflichten innerhalb des Roleplays.

    UnternehmenZu den legalen Unternehmen zählen:

  • Mechanikerbetriebe
  • Alle registrierten Restaurants und Businesses
  • Unternehmen gelten als legale Fraktionen und sind an die entsprechenden Regelungen für legale Gruppierungen gebunden.

    §2.2 Staatsfraktionen

    Für staatliche Fraktionen gelten folgende Sonderregelungen:

  • Pro Einsatz darf je Einheit maximal ein Helikopter eingesetzt werden (ausgenommen CCMD).
  • Für das Durchsuchen von Fahrzeugen oder Personen ist ein nachvollziehbarer und triftiger RP-Grund erforderlich.
  • Staatsfahrzeuge dürfen optisch nicht verändert werden. Leistungstuning ist erlaubt.
  • Die Höchststrafe für Inhaftierungen beträgt maximal 45 Hafteinheiten.
  • Aus gepanzerten Fahrzeugen darf unter keinen Umständen geschossen werden.
  • Staatsbeamte dürfen ausschließlich Waffen mitführen, die regulär käuflich erhältlich sind.
  • Die Weitergabe von EmergencyOS-Zugangsdaten ist strengstens verboten.
  • Paycheck-Farming während des Dienstes ist untersagt. Der Dienst ist aktiv auszuüben und darf nicht ausschließlich zur Generierung von Gehalt genutzt werden.
  • Waffen staatlicher Fraktionen dienen ausschließlich der Eigenverteidigung.

    Solange ein Täter keine Schusswaffe führt, sind primär Dienstfahrzeuge und der Taser einzusetzen. Verfolgungsjagden sind Teil des Roleplays und nicht zwingend sofort durch Waffengewalt zu beenden.

    Verstöße gegen diese Regelungen können als UnRP oder Gambo gewertet und entsprechend sanktioniert werden

    §2.3 Korruption in Staatsfraktionen

    Korruption innerhalb von Staatsfraktionen ist ausschließlich im Rahmen von Informationsweitergabe erlaubt. Staatsbeamte dürfen beispielsweise interne Informationen (z. B. über geplante Razzien) an illegale Fraktionen weitergeben.

    Von dieser Regelung ausgenommen sind Fraktionsleiter (Chiefs) sowie Beamte mit administrativer oder leitender Funktion im Fraktionsmanagement. Diese dürfen nicht korrupt sein.

    Liegen eindeutige und belegbare Beweise für Korruption vor, kann der betroffene Beamte umgehend aus dem Dienst entlassen werden.

    Korruption zum eigenen wirtschaftlichen Vorteil ist strengstens untersagt. Dazu zählen insbesondere:

  • Die Weitergabe oder der Verkauf von Waffen (auch ohne Gegenleistung; ausgenommen sind reguläre Forderungen im Rahmen eines Überfalls)
  • Das Entnehmen von Waffen oder Gegenständen aus der Asservatenkammer
  • Das Tragen nicht genehmigter oder illegaler Waffen
  • Der Besitz illegaler Waffen als Staatsbeamter
  • Verstöße gegen diese Regelung werden entsprechend geahndet.

    §2.4 Razzien & Terrorstatus

    Razzien auf illegalen Routen

    Das gezielte „Abcampen“ von Zufahrten oder bekannten Routen, um diese Regelung zu umgehen, ist untersagt.

    Eine Razzia auf einer Route darf ausschließlich durch eine Führungsposition angeordnet werden (Zugriff auf das Bossmenü erforderlich).

    Razzien auf Anwesen von Bad-Fraktionen

    Eine Razzia auf das Anwesen einer Bad-Fraktion muss vorab bei der Fraktionsverwaltung angemeldet werden. Sie ist nur bei ausreichender Beweislage zulässig.

    Die Entscheidung, ob die Beweislage ausreichend ist, liegt bei der Fraktionsverwaltung.

    Im Rahmen einer genehmigten Razzia dürfen 10–30 % des illegalen Bestands beschlagnahmt werden. Hierzu zählen ausschließlich illegale Gegenstände wie Schwarzgeld, Waffen oder Drogen.

    Terrorstatus

    Ein Terrorstatus kann ausgerufen werden, wenn eine Fraktion nach einer Razzia keine Einsicht zeigt und ihre strafbaren Aktivitäten fortsetzt. Der Status gilt so lange, bis er offiziell aufgehoben wird.

    Während eines aktiven Terrorstatus gelten folgende Sonderregelungen:

  • Mitglieder der betroffenen Organisation können jederzeit und ortsunabhängig kontrolliert werden.
  • Für Mitglieder der Terrororganisation besteht ein aktiver Haftbefehl.
  • Nach einer erfolgreichen Inhaftierung und Freilassung der Zielperson gilt ein Zeitfenster von 10 Minuten, in dem eine Flucht möglich ist.
  • Bei Überfällen, Rauben oder Geiselnahmen wird mit Terrororganisationen nicht verhandelt.
  • Eine Schussankündigung ist dennoch jederzeit erforderlich.
  • Spätestens nach 14 Tagen wird der Terrorstatus durch die Fraktionsverwaltung überprüft und das weitere Vorgehen entschieden.

    §2.5 Stürmung eines Anwesens
  • Flüchtet eine Person im Rahmen einer aktiven Verfolgungsjagd auf ein Anwesen, dürfen Staatsbeamte dieses für maximal 10 Minuten betreten, um die Verfolgung fortzusetzen.
  • Ist innerhalb dieser Zeit kein Erfolg absehbar oder erscheint die Situation aussichtslos, sind die Beamten verpflichtet, das Anwesen zu verlassen.
  • Für ein weiteres Vorgehen ist ein regulärer Razzia-Antrag bei der zuständigen Stelle einzureichen.
  • Das dauerhafte Belagern oder Umgehen dieser Regelung ist untersagt.
  • §2.6 CCMD
  • Medizinisches Personal darf nicht an aktiven Gefechtssituationen teilnehmen.
  • Befindet sich eine RP-Situation in einer Phase, in der aktiv geschossen wird oder akute Lebensgefahr besteht, dürfen Medics das Gefahrengebiet nicht betreten und keine Personen wiederbeleben.
  • Erst wenn die Lage gesichert ist, darf die medizinische Versorgung aufgenommen werden.
  • Von dieser Regelung ausgenommen sind ausdrücklich eingesetzte Einsatz-Mediziner, sofern ihr Einsatz im Rahmen der Situation vorgesehen ist.
  • §3 Illegale Fraktionen

    §3.1 Illegale Fraktionen

    Als illegale Fraktionen gelten alle Gruppierungen, die nicht als staatliche oder legale Organisation anerkannt sind und nicht dem Staat dienen.

    Eine illegale Fraktion darf maximal 15 Mitglieder umfassen. Bei aktiven Aktionen dürfen jedoch höchstens 10 Mitglieder gleichzeitig beteiligt sein.

    Bei Verstößen gegen diese Mitgliederbegrenzung wird eine Fraktionsverwarnung ausgesprochen.

    Sonderregelungen für illegale Fraktionen:

  • Es darf maximal ein Helikopter gleichzeitig ausgeparkt und genutzt werden
  • Auf dem eigenen Grundstück darf ohne vorherigen Schuss-Call geschossen werden.
  • Agiert eine Fraktion mit mehr als fünf Mitgliedern gemeinsam, sind verpflichtend Fraktionsfahrzeuge zu verwenden. Ausgenommen sind spontane Hilferufe einzelner Mitglieder.
  • Verstöße gegen diese Regelungen werden entsprechend sanktioniert.

    §3.2 Waffenkammer & Fraktionsbestand

    Der vollständige Bestand einer Fraktion ist verpflichtend in der vorgesehenen Waffenkammer zu lagern.

    Es ist untersagt, Fraktionsbestand im Privatbesitz aufzubewahren – auch im Falle einer Fraktionsauflösung.

    Sonderregelungen:

  • Das eigenmächtige Leerräumen der Waffenkammer ohne Absprache mit der Fraktionsleitung ist strengstens verboten.
  • Mitglieder dürfen nicht dazu gezwungen werden, Waffen aus der Fraktionskammer zu entnehmen.
  • Erhält eine Fraktion im Vorfeld Hinweise auf eine mögliche Razzia oder ähnliche Maßnahmen, ist es untersagt, Waffen oder illegale Gegenstände vorsorglich in Fahrzeugen, Kofferräumen oder anderen Orten zu verstecken
  • Das gezielte Umlagern des gesamten Bestands in den Privatbesitz zur Umgehung dieser Regel ist verboten.
  • Waffen, die sich bereits vor dem Beitritt zur Fraktion im Besitz eines Spielers befanden, gelten als Privateigentum.
  • Verstöße gegen diese Regelungen werden entsprechend sanktioniert.

    §3.3 Aufbauschutz
  • Eine neu offiziell eingetragene illegale Fraktion erhält einen Aufbauschutz von 7 Tagen.
  • Während dieser Zeit darf die Fraktion nicht gezielt provoziert, angegriffen oder in größere Konflikte verwickelt werden.
  • Der Aufbauschutz dient ausschließlich dazu, der Fraktion die Möglichkeit zu geben, sich strukturell aufzubauen und ins Roleplay einzufinden.
  • Eigenständig initiierte aggressive Handlungen durch die geschützte Fraktion können zum Verlust des Aufbauschutzes führen.
  • §3.4 Routen
  • Der Anspruch auf eine Route muss durch legitime und nachvollziehbare RP-Gründe begründet sein. Dazu zählen beispielsweise wiederholte Konflikte mit unbekannten Zivilisten auf der Route, abgelehnte Partnerschaften, gescheiterte Verhandlungen oder nachweislich schlechte Bewirtschaftung.
  • Die Gründe müssen belegbar sein. Reine Behauptungen oder vorgeschobene Argumente reichen nicht aus, um eine Route zu übernehmen.
  • Routenbegrenzung:

  • Eine Familie oder Gang darf maximal eine Route gleichzeitig für sich beanspruchen.
  • Übernahme einer Route:

  • Wer eine Route beansprucht, ist verpflichtet, diese aktiv zu überwachen und zu verteidigen.
  • Möchte eine andere Fraktion eine Route übernehmen, muss die aktuelle Fraktion in einem Best-of-Three besiegt werden.
  • Nach Abschluss des Best-of-Three gilt eine Waffenruhe von einer Woche zwischen den beteiligten Parteien für diese Route.
  • Während eines laufenden Best-of-Three darf sich keine dritte Partei in den Konflikt einmischen.
  • §3.5 Konflikte
  • Konflikte zwischen Bad-Fraktionen sind grundsätzlich möglichst gewaltfrei und im Roleplay zu klären. Kommt es dennoch zu einer gewaltsamen Auseinandersetzung, muss diese durch einen triftigen und nachvollziehbaren RP-Grund gerechtfertigt sein.
  • Kleine Provokationen, persönliche Differenzen oder leichte Verkehrsunfälle stellen keinen ausreichenden Grund für einen Fraktionskonflikt dar.
  • Zieht sich eine Fraktion während eines aktiven Gefechts vollständig zurück, gilt der Konflikt als verloren.
  • Während eines offenen Konflikts (z. B. Routenkrieg) ist es der betroffenen Fraktion untersagt, neue Mitglieder aufzunehmen oder zusätzliche Personen zur Verstärkung einzustellen.
  • Nach einem Kampf zwischen zwei Fraktionen gilt ein Waffenstillstand von 3 Stunden. Diese Zeit dient dazu, den Konflikt im Roleplay verbal zu klären und eine weitere Eskalation zu vermeiden.
  • §3.6 Base-Raid & Interieur-Kampf
  • Eine Stürmung (Base-Raid) ist maximal einmal pro Tag erlaubt.
  • Voraussetzung ist ein triftiger und nachvollziehbarer RP-Grund. Belanglose Auslöser oder persönliche Provokationen stellen keinen ausreichenden Grund dar.
  • Vor einer Stürmung sind beide Parteien verpflichtet, miteinander zu sprechen und ernsthaft zu versuchen, eine Lösung im Roleplay zu finden. Erst wenn keine Einigung erzielt wird, ist es beiden Fraktionen gestattet, die jeweils andere zu stürmen.
  • Während eines Angriffs auf ein Anwesen ist Fairness oberstes Gebot. Das gezielte Ausnutzen von Innenräumen, Engpässen oder baulichen Gegebenheiten zur unfairen Vorteilserlangung ist zu unterlassen.
  • Sind mehrere Mitglieder einer Fraktion bereits überwältigt und befindet sich die verbleibende Person ohne realistische Fluchtmöglichkeit in einer aussichtslosen Lage, ist eine Kapitulation im Sinne des realistischen Roleplays in Betracht zu ziehen.
  • Verstöße gegen diese Regel können als UnRP oder Gambo gewertet werden.
  • §3.7 Forderungen
  • Einer Fraktion darf nur dann eine Forderung gestellt werden, wenn eine erkennbare Mehrheit der gegnerischen Fraktion anwesend ist.
  • Forderungen müssen realistisch, verhältnismäßig und RP-konform sein. Sie dienen dazu, Konflikte zu vermeiden oder zu entschärfen – nicht zur persönlichen oder wirtschaftlichen Bereicherung.
  • Bei einer gestellten Forderung wird ein verbindlicher Termin festgelegt, an dem sich die betroffene Fraktion entscheidet, ob sie die Forderung erfüllt oder einen Kampf wählt. Die Entscheidung muss vor Ablauf der Frist mitgeteilt werden. Bis zur endgültigen Entscheidung darf kein Angriff zwischen den beiden Parteien erfolgen.
  • Entscheidet sich eine Fraktion für den Kampf und gewinnt diesen, darf die ursprüngliche Forderung nicht nachträglich erhöht oder verschärft werden. Ein Kampf gilt als gewonnen, wenn 2 von maximal 3 angesetzten Gefechten gewonnen wurden (Best-of-Three).
  • Verstöße gegen diese Regelung können als UnRP oder Powergaming gewertet und entsprechend sanktioniert werden.
  • §3.8 Gefechte
  • Verliert eine Fraktion dreimal ein Schussgefecht gegen dieselbe gegnerische Fraktion, gilt der Konflikt als entschieden.
  • Als offizielles Gefecht zählen nur Auseinandersetzungen mit vergleichbarer und ausreichender Spieleranzahl (Richtwert: ca. 15 Personen pro Seite; Konstellationen wie 12 vs. 14 werden ebenfalls gewertet).
  • Nach drei verlorenen Gefechten muss sich die unterlegene Fraktion geschlagen geben und sich für die Dauer von 7 Tagen aus direkten Konflikten mit der Gewinner-Fraktion heraushalten.
  • In dieser Zeit dürfen keine erneuten Angriffe, Provokationen oder Kampfhandlungen gegen die Gewinner-Fraktion gestartet werden.
  • Das bewusste Umgehen dieser Regelung (z. B. durch Drittparteien oder Neuformierungen) wird als schwerer Regelverstoß gewertet.
  • §3.9 Kriege

    Kriege müssen vor Beginn bei der Fraktionsverwaltung angemeldet und genehmigt werden. Erfolgt keine Anmeldung, erhalten beide beteiligten Fraktionen eine Fraktionsverwarnung.

    Vor Kriegsbeginn muss ein schriftlicher Kriegsvertrag zwischen den Parteien bestehen. Dieser muss mindestens folgende Punkte regeln:

  • Dauer des Krieges
  • Kriegszonen
  • Drive-By-Regelungen
  • KOS-Zonen (Kill-on-Sight)
  • Besondere Einschränkungen oder Absprachen
  • Wurde eine Forderung nicht ausgezahlt und gewinnt die fordernde Partei das Zurückstürmen, ist sie berechtigt, einen Kriegsvertrag vorzulegen.

    Nach Beendigung eines Krieges gilt eine verpflichtende Neutralitätsphase von mindestens 7 Tagen. In dieser Zeit dürfen keine neuen Konflikte, Provokationen oder Kampfhandlungen zwischen den Parteien stattfinden.

    Mit offiziellem Kriegsbeginn wird die Fraktionskammer eingefroren. Es darf ausschließlich mit dem Bestand gekämpft werden, der sich zum Zeitpunkt des Kriegsbeginns im Lager befand.

    Während des Krieges dürfen nur Gegenstände der gegnerischen Partei eingelagert werden. Das Umgehen dieser Regelung durch Umlagerung, Weitergabe oder externe Lagerung ist untersagt.

    Verstöße gegen diese Regelungen werden als schwerer Fraktionsverstoß gewertet.

    §3.10 Fraktionskleidung
  • Die Fraktionskleidung muss einheitlich, klar erkennbar und dem genehmigten Fraktionskonzept entsprechend getragen werden.
  • Sobald eine Fraktion Kleidung nutzt, die nicht ihrem genehmigten Konzept entspricht, kann dies mit einer Fraktionsverwarnung geahndet werden. Ausnahmen gelten ausschließlich für die Fraktionsführung, sofern dies RP-konform begründet ist.
  • Die Fraktionskleidung muss vorab bei der Fraktionsverwaltung gemeldet und genehmigt werden.
  • Es müssen mindestens

    3 erkennbare Merkmale

    vorhanden sein, durch die die Fraktion eindeutig identifizierbar ist (z. B. Farben, Westen, Logos, Maskenart etc.).
  • Verstöße gegen diese Regelung werden als Fraktionsverstoß gewertet.
  • §4 Hinweise von InGame Charakteren

    §4.1 Blood-Out Regelung bei illegalen Fraktionen

    Eine illegale Fraktion, die einem Mitglied ein Blood-In erteilt hat, ist berechtigt, dieser Person auch einen Blood-Out zu erteilen.

    Der Blood-Out muss nicht durch das Einverständnis der betroffenen Person erfolgen. Mit dem Beitritt zu einer illegalen Fraktion akzeptiert das Mitglied diese Regelung ausdrücklich.

    Die Fraktion entscheidet, ob es sich um einen normalen Blood-Out oder einen Hard-Blood-Out handelt.

    Auswirkungen eines Blood-Outs

  • Nach einem Blood-Out vergisst die betroffene Person sämtliche Ereignisse, Informationen und RP-Stränge im Zusammenhang mit dieser Fraktion
  • Neue oder fortgeführte RP-Stränge gegen diese Gruppierung sind untersagt.
  • Aussagen wie „jemand hat es mir erzählt“ oder ähnliche Konstrukte gelten nicht als gültige RP-Grundlage.
  • Ein Blood-Out gilt als vollständig vollzogen, sobald die betroffene Person respawnt ist. Die Person muss jedoch vorab eindeutig darüber informiert werden, dass sie sich in einem Blood-Out befindet.

    Hard-Blood-Out

    Bei einem Hard-Blood-Out erhält der Charakter eine neue Identität. Der Charakter verliert sämtlichen Besitz und Fortschritt, mit Ausnahme seiner Fahrzeuge (sofern serverseitig nichts anderes geregelt ist).

    Missbrauch dieser Regelung zur Umgehung von Konflikten oder Sanktionen wird als schwerer Regelverstoß gewertet.

    §4.2 Hinrichtung eines IC-Charakters

    Eine Hinrichtung eines IC-Charakters stellt eine dauerhafte und schwerwiegende RP-Entscheidung dar und ist nur unter strengen Voraussetzungen erlaubt.

  • Eine Hinrichtung muss vorab beim Server-Team beantragt und genehmigt werden. Ohne ausdrückliche Genehmigung ist eine Hinrichtung ungültig.
  • Die betroffene Person muss dem Antrag ausdrücklich zustimmen. Eine Hinrichtung gegen den OOC-Willen der Person ist nicht zulässig.
  • Der RP-Grund für die Hinrichtung muss triftig, nachvollziehbar und langfristig aufgebaut worden sein. Es müssen zuvor andere realistische Lösungswege im RP ausgeschöpft worden sein.
  • Erst nach offizieller Genehmigung darf die Hinrichtung im Roleplay ausgespielt werden.
  • Bei Verstößen gegen diese Regelung gilt die Hinrichtung als ungültig und wird sanktioniert.

    §5 Gangwar

    §5.1 Informationen (Gangwar)
  • Gangwars dienen primär dem Spaßfaktor und sind ähnlich wie ein FFA-Modus aufgebaut. Dennoch hat Roleplay jederzeit höchste Priorität.
  • Ein laufender oder geplanter RP-Strang darf durch ein Gangwar weder beeinflusst noch unterbrochen werden.
  • Besteht eine aktive RP-Situation, ist die Teilnahme am Gangwar in diesem Zeitraum untersagt.
  • Die Serverphilosophie basiert auf qualitativem Roleplay. Daher ist die Veröffentlichung von Gangwar-Kämpfen (z. B. als YouTube-Video, Clip oder Highlight-Zusammenschnitt) nicht gestattet.
  • Das Live-Streamen eines Gangwars ist erlaubt, sofern keine gesonderten Regelverstöße vorliegen.
  • Wer ein aktives Gangwar vorzeitig verlässt, gilt als ausgeschieden und stirbt automatisch durch den Befehl:
  • /quitgw
  • Missbrauch oder das bewusste Umgehen dieser Regelung wird sanktioniert.
  • §5.2 Gangwar-Gebiete
  • Ein Gangwar-Gebiet ist alle 5 Tage angreifbar. Die Dauer eines Gangwars beträgt – je nach serverseitiger Einstellung – zwischen 20 und 60 Minuten.
  • Eine Fraktion darf maximal 2 Gangwar-Gebiete gleichzeitig besitzen.
  • Besitzt eine Fraktion bereits 2 Gebiete, ist es ihr nicht gestattet, ein weiteres Gebiet anzugreifen, solange sie nicht mindestens eines verliert.
  • Das bewusste Umgehen dieser Begrenzung (z. B. durch Drittfraktionen oder Absprachen) ist untersagt und wird sanktioniert.
  • §5.3 Starten eines Gangwars

    Ein Gangwar darf nur gestartet werden, wenn die Anführer beider beteiligten Fraktionen im Voraus informiert wurden und dem Ablauf zugestimmt haben.

    Vor Beginn sind verbindliche Absprachen zu treffen, insbesondere zu:

  • maximaler Teilnehmeranzahl
  • Startzeit
  • Dauer
  • besonderen Einschränkungen oder Zusatzregeln
  • Beide Fraktionen sind verpflichtet, mit vergleichbarer Mannstärke anzutreten. Ein bewusstes Ausnutzen von deutlicher Überzahl ist untersagt.

    Die Mindestanzahl zur Durchführung eines Gangwars beträgt

    15 Personen pro Fraktion.

    Ein Start unterhalb dieser Mindestanzahl ist nicht zulässig.

    Verstöße gegen diese Regelung können zur Annullierung des Gangwars und zu Sanktionen führen.

    §5.4 Generelle Regeln im Gangwar

    Grundsätzlich gelten im Gangwar die allgemeinen Serverregeln (z. B. VDM, Fail-RP wie Funken & Schießen oder Reden am Boden, etc.).

    Ausnahmen:

    Offroad-Fahren sowie OOC-Talk sind innerhalb des Gangwars erlaubt.

    Zusätzliche Gangwar-Regeln:

  • Beleidigungen, Provokationen oder jeglicher Trashtalk sind strengstens untersagt.
  • Das gezielte Provozieren während oder nach einem Gangwar ist verboten.
  • Außerhalb der markierten Gangwar-Zone darf nicht geschossen werden.
  • Das Verlassen der Zone während eines aktiven Gangwars ist untersagt.
  • Das gezielte Abcampen der Zonengrenze ist verboten.
  • Modding-Vorwürfe oder andere Regelbeschwerden dürfen erst nach dem Gangwar im Support geklärt werden. Während eines aktiven Gangwars ist das Betreten des Supports untersagt.
  • Das Veröffentlichen von Gangwar-Clips (z. B. YouTube, Highlight-Videos etc.) ist nicht gestattet.
  • Das Betreten oder Nutzen von Dächern ist verboten.
  • Fahrzeuge der gegnerischen Partei dürfen nicht verwendet werden.
  • Regelverstöße werden gemäß der allgemeinen Sanktionsordnung bestraft. Zusätzlich kann eine Gangwar-Sperre von bis zu 30 Tagen ausgesprochen werden.

    §5.5 Geschehnisse im Gangwar
  • Eine Fraktion darf einen Verkäufer maximal 2 Stunden einnehmen. Das gleichzeitige Einnehmen eines zweiten Verkäufers ist nicht gestattet.
  • Am Drogenverkäufer darf jeder Spieler ohne zusätzlichen RP-Hintergrund ausgeraubt werden.
  • Innerhalb eines RP-Stranges darf einem Verkäufer ausschließlich Schwarzgeld entzogen werden.
  • Wird eine Fraktion vom Drogenverkäufer weggeschickt, muss ihr eine angemessene Frist gesetzt werden. Diese Frist beträgt mindestens

    3 Minuten.

    Innerhalb dieser Zeit muss die Fraktion entscheiden, ob sie den Bereich räumt oder verteidigt. Erfolgt keine Räumung, darf der Verkäufer gewaltsam eingenommen werden.
  • Ein Verkäufer darf nur so lange belagert werden, wie es dem eigentlichen Verkaufszweck dient. Ein dauerhaftes Blockieren ohne Verkaufsabsicht ist untersagt.
  • Aktive Camper dürfen nicht von anderen illegalen Fraktionen angegriffen werden.
  • Die Nutzung eines Wohnmobils auf oder in unmittelbarer Nähe eines Fraktionsgrundstücks ist untersagt. Es gilt ein Mindestabstand von

    500 Metern.

  • Gesetzbuch

    Grundgesetz

    §1.1 Pressefreiheit/Meinungsfreiheit

    Abs. 1 Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

    §1.2 Androhung einer Straftat

    (1) Die Androhung einer Straftat, wird genauso bestraft wie die jeweilige Straftat selbst

    §1.3 Versammlungsrecht

    Abs. 1 Alle Bürger aus San Andreas haben das Recht, öffentliche Versammlungen zu veranstalten sowie teilzunehmen.

    Abs.2 Versammlungen, welche die Teilnehmerzahl von 15 Personen übersteigen, müssen beim LSPD oder der Justiz angemeldet werden.

    §1.4 Ausweispflicht

    (1) Jeder Bürger hat die Pflicht, einen gültigen Personalausweis mit sich zu führen. Dieser ist der Exekutive auf Verlangen vorzulegen.

    (2) Wer sich nicht ausweisen kann, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einem Bußgeld rechnen.

    (3) Wer sich nicht mit einem gültigen Personalausweis ausweisen kann, ist so lange in Untersuchungshaft zu nehmen, bis seine Identität bestätigt wurde - oder - ein gültiges Ausweisdokument vorgelegt wurde.

    §1.5 Recht auf Unversehrtheit, Privatsphäre

    (1) Jeder Bürger hat das Recht auf Unversehrtheit im Sinne der Körperlichkeit, psychischer Gesundheit sowie auf materieller Ebene.

    (2) Das Recht auf Privatsphäre gilt im Bereich der materiellen Unversehrtheit sowie der Möglichkeit für einen oder mehrere Rückzugsorte.

    §1.6 Jedermannsrecht

    (1) Jeder Bürger hat das Recht, einen Straftäter auf frischer Tat festzuhalten, wenn unbedingt nötig auch zu fesseln bzw. auf einem eigenen Grundstück fest zu setzen .

    §1.7 Notarielle Beurkundung

    (1) Eine notarielle Beurkundung wird bei einem An- und Verkauf eines Gegenstandes von mindestens $10.000 benötigt. Sollte die notarielle Beurkundung nicht vorhanden sein, so betreiben der Käufer sowie der Verkäufer nach StGB § 44 die Steuerhinterziehung. Die Kosten einer notariellen Beurkundung liegen bei $ 5.000.

    (2) Die notarielle Beurkundung wird ausschließlich durch einen anerkannten Notar vorgenommen.

    (3) Sofern ein Antrag, Vertrag oder Ähnliches zur notariellen Beurkundung dem Notar vorgelegt wird, so ist der Antrag oder Vertrag bindend rechtens.

    (4) Rechtsmittel gegen ein vom Notar beurkundetes Dokument ist auf Antrag der nächsthöheren Instanz einzureichen oder einreichen zu lassen.

    Strafgesetzbuch

    §2.1 StGB § 1 Versuch

    Alle Straftaten, die im StGB zu finden sind, können auch als Versuch definiert und gleichermaßen der Tat bestraft werden.

    §2.2 StGB § 2 Vorsatz

    Vorsätzlich handelt, wer wissentlich; bewusst; mit fester Absicht; mit festem Entschluss handelt; oder die Tatfolge billigend in Kauf nimmt. Strafbar macht sich nur, wer vorsätzlich handelt, außer die fahrlässige Begehung ist ausdrücklich unter Strafe gestellt. Ordnungswidrigkeiten sind sowohl bei fahrlässiger, als auch bei vorsätzlicher Begehung zu bestrafen.

    §2.3 StGB §3 Fahrlässigkeit

    Fahrlässig handelt, wer mit mangelnder Umsicht und Rücksicht handelt oder nicht die nötige Sorgfalt bietet.

    §2.4 StGB § 4 Notwehr

    (1) Notwehr ist nicht rechtswidrig, sofern die Tat durch Notwehr geboten ist.

    (2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder anderen abzuwenden.

    (3) Notwehr ist nicht strafbar.

    §2.5 StGB § 5 Mitwirkung an einer Straftat

    (1) Als Mittäter zählt, wer bei einer Tat wissentlich und bewusst mitwirkt

    (2) Mittäter sind zu bestrafen. Die Mittäterschaft kann ein gemildertes Strafmaß mit sich ziehen.

    §2.6 StGB § 6 Wiederholungstäter

    (1) Als Wiederholungstäter zählt, der zum wiederholten Mal mit der gleichen Tat gesetzwidrig/vorschriftswidrig gehandelt hat.

    (2) Wer innerhalb von 28 Tagen mit der gleichen Tat gesetzwidrig/vorschriftswidrig handelt, wird als Wiederholungstäter angesehen.

    (3) Die Strafe kann maximal auf 60 Hafteinheiten erhöht werden.

    §2.7 StGB § 7 Diebstahl

    ( Strafgeld 500 $ | Hafteinheiten 10 )

    (1) Wer eine fremde Sache einem Anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird bestraft.

    (2) Die entwendeten Gegenstände müssen an den rechtmäßigen Besitzer zurückgebracht werden.

    §2.8 StGB § 8 Raub

    ( Strafgeld 700S | Hafteinheiten 15)

    (1) Wer mit Gewalt gegen eine Person oder unter Anwendung von Drohungen mit gegenwärtiger Gefahr für das eigene Leben, eine fremde Sache einen Anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einen rechtswidrig zuzueignen, wird bestraft Der Sachstand des Diebstahls wird mit hinzugezogen.

    §2.9 StGB § 9 Nötigung

    ( Strafgeld 500 $ | Hafteinheiten 5)

    (1) Es wird von Nötigung gesprochen, sobald dem Opfer ein anderes Verhalten aufgezwungen wird, als dessen freien Willen entsprechen würde, um einen bestimmten angestrebten Zweck zu erfüllen. Das Opfer wird mit Drohung oder Gewalt, mit einem empfindlichen Mittel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung genötigt.

    §2.10 StGB § 10 Körperverletzung/Schwere Körperverletzung

    ( Strafgeld 500S | Hafteinheiten 10 )

    ( Strafgeld 1.000S | Hafteinheiten 20 )

    (1) Wer eine andere Person körperlichen/psychischen Schaden in geringen Ausmaße zufügt.

    (2) Wer einer Person erhebliche Schäden zufügt, die körperlich wie geistig sein können.

    §2.11 StGB § 11 Missachtung Polizeilicher Anweisungen

    ( Strafgeld 100$ )

    (1) Wer sich einer polizeilichen Dienstordnung entzieht, macht sich strafbar.

    §2.12 StGB §12 Widerstand gegen Polizeiliche Anweisungen

    ( Strafgeld 250S | Hafteinheiten 10 )

    (1) Wer mit Gewalt gegen eine polizeiliche Dienstordnung oder unter Anwendung von Drohungen mit gegenwärtiger Gefahr für das eigene Leben strafbar ist.

    §2.13 StGB §13 Mord

    ( Strafgeld 5.000 $ | Hafteinheiten 30)

    (1) Mörder ist, wer aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen, heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken, einen Menschen tötet. Allein der Versuch (Bewusstlosigkeit) kann als Mord geahndet werden.

    §2.14 StGB §14 Mehrfach Mord

    ( Strafgeld 10.000 $ | Hafteinheiten 50 )

    (2) Mörder ist, wer aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen, heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken, mehrere (2+) Menschen tötet. Allein der Versuch (Bewusstlosigkeit) kann als Mord geahndet werden.

    §2.15 StGB §15 Totschlag

    ( Strafgeld 2.500 $ | Hafteinheiten 20 )

    (1) Wer fahrlässig in Kauf nimmt, dass ein oder mehrere Menschen durch eigenes Handeln oder nicht Handeln gefährlich verletzt werden und diese dann den Verletzungen erlegen, begeht den Totschlag. Allein der Versuch (Bewusstlosigkeit) kann als Totschlag geahndet werden.

    §2.16 StGB §16 Geiselnahme

    ( Strafgeld 750 $ | Hafteinheiten 15)

    (1) Wer eine Person seiner Freiheit beraubt, um sich oder anderen einen Vorteil zu verschaffen, macht sich der Geiselnahme strafbar.

    §2.17 StGB §17 Freiheitsberaubung

    ( Strafgeld 500 $ | Hafteinheiten 10)

    (1) Wer einen Menschen einsperrt oder auf andere Weise der Freiheit beraubt.

    §2.18 StGB §18 Erpressung

    ( Strafgeld 400 $ | Hafteinheiten 10)

    (1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Ubel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt und dadurch dem Vermögen des Genötigten oder eines anderen Nachteil zufügt, um sich oder einen Dritten zu Unrecht zu bereichern.

    §2.19 StGB §19 Betrug

    ( Strafgeld 300 $ | Hafteinheiten 5)

    (1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, dass er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält.

    §2.20 StGB §20 Sachbeschädigung

    ( Strafgeld 250 $ )

    (1) Wer mutwillig Eigentum eines Bürgers beschädigt oder zerstört.

    (2) Schadensersatz muss gewährleistet werden

    §2.21 StGB § 21 Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr

    ( Strafgeld 1.000 $ | 12 Punkte | Sofortiger Führerscheinentzug für 7 Tage)

    (1) Wer die Sicherheit des Straßenverkehrs dadurch beeinträchtigt, das er Anlagen oder Fahrzeuge zerstört, beschädigt oder beseitigt.

    2.) Hindernisse bereitet oder

    3.) einen ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriff vornimmt,

    4.) oder 3 STVO Delikte in Folge im beisein von einem Beamten begeht, und dadurch das eigene Leben oder eines anderen Menschen oder fremde Sachen bedeutsamen Wert gefährdet, macht sich strafbar.

    §2.22 StGB §22 Amtsanmaßung

    ( Strafgeld 500 $ | Hafteinheiten 20)

    (1) Wer unbefugt sich mit der Ausübung eines öffentlichen Amtes befasst oder eine Handlung vornimmt.

    §2.23 StGB §23 Beleidigung

    ( Strafgeld 400 $ )

    (1) Wenn von einer Person die Ehre erniedrigt oder gekränkt wird.

    (2) Der Tatbestand der psychischen Gewalt kann bei entsprechenden Ausmaße vorliegen

    §2.24 StGB §24 Unterlassene Hilfeleistung

    ( Strafgeld 1.000 $ )

    (1) Wer bei Unglücksfällen, gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und den Umständen nach zumutbar ist, macht sich strafbar.

    (2) Dies ist nur erforderlich, wenn das eigene Wohl nicht gefährdet wird.

    §2.25 StGB §25 Falschaussage/Meineid

    ( Strafgeld 1.500 $ | Hafteinheiten 10 ) ( Strafgeld 2.000 $ | Hafteinheiten 20 )

    (1) Wer unter Eid eine falsche Aussage macht, wird bestraft.

    (2) Wer als Zeuge bei der Polizei, der Staatsanwaltschaft oder vor Gericht eine Aussage macht, darf keine Falschaussage tätigen. Eine Falschaussage wird bestraft.

    §2.26 StGB §26 Vermummungsverbot

    ( Strafgeld 500 $ )

    (1) Im Öffentlichen Raum

    (2) In Staatlichen Einrichtungen

    §2.27 StGB §27 Hausfriedensbruch

    ( Strafgeld 300 $ )

    (1) Wer in die Wohnung, Geschäftsräume, Grundstücke oder in abgeschlossene Räume, welche privater Natur oder zum öffentlichen Dienst bestimmt sind, widerrechtlich eindringt, oder wer, wenn er ohne Befugnis darin verweilt, auf die Aufforderung des Berechtigten sich nicht entfernt, wird bestraft.

    (2) Eine Besitzurkunde/Kaufvertrag muss nachgewiesen werden, ansonsten hat die Exekutive das Recht, dies zu verfolgen.

    §2.28 StGB § 28 Urkunden- und Dokumentenfälschung

    ( Strafgeld 800 $ | Hafteinheiten 5)

    (1) Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde/Dokument herstellt, eine echte Urkunde/Dokument verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunden/Dokument nutzt, wird bestraft.

    §2.29 StGB § 29 Selbstjustiz

    ( Strafgeld 500 S | Hafteinheiten 10 )

    (1) Wer selbst oder durch Dritte erlittenes Unrecht selbst vergilt und dabei die staatliche Rechtsordnung übergeht, begeht Selbstjustiz und wird bestraft.

    §2.30 StGB §30 Verschwiegenheit über Interna

    ( Strafgeld 800 S | Hafteinheiten 20 )

    (1) Jeder Mitarbeiter der Exekutiven wie Judikativen hat über alle Informationen, welche Sie während Ihrer Dienstzeit in Erfahrung bringen, eine Verschwiegenheit zu gewähren.

    (2) Bei Privatunternehmen ist dies über einen Arbeitsvertrag zu klären.

    §2.31 StGB §31 Uble Nachrede/Verleumdung

    ( Strafgeld 500 $)

    (1) Üble Nachrede: "Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen". Dies kann sich auf Personen sowie auch auf Unternehmen beziehen.

    (2) Verleumdung: " Wer wissentlich falsche Tatsachen behauptet um eine Person und oder eine Firma bewusst zu schaden"

    §2.31 StGB §31 Uble Nachrede/Verleumdung

    ( Strafgeld 500 $)

    (1) Üble Nachrede: "Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen". Dies kann sich auf Personen sowie auch auf Unternehmen beziehen.

    (2) Verleumdung: " Wer wissentlich falsche Tatsachen behauptet um eine Person und oder eine Firma bewusst zu schaden"

    §2.32 StGB §32 Vortäuschen einer Straftat

    ( Strafgeld 500 $)

    (1) Wer wissentlich eine Straftat meldet, die nicht passieren wird.

    (2) Wird bestraft wie die Straftat selbst.

    §2.33 StGB §33 Nachstellung/Stalking

    (1) Wer bewusst einer Person nachstellt und dadurch ihr Privatleben beeinträchtigt. Sei es durch Anwesenheit, E-Mails, SMS und/oder telefonische Anrufe.

    §2.34 StGB §34 Bestechung/Korruption

    ( Strafgeld 3.000 $ | Hafteinheiten 20 ) (Bestechung)

    ( Strafgeld 4.000 $ | Hafteinheiten 50 ) (Korruption)

    (1) Amtsträgern und Inhabern staatlich leitender Positionen ist es nicht gestattet, materielle Dinge oder persönliche Vorteile anzunehmen, sodass die Entscheidungskraft des Amtsträgers oder Inhabers staatlich leitender Positionen beeinträchtigt wird. Bei einer Korruption wird der Amtsträger oder Inhaber einer staatlich leitenden Position seines Amtes verwiesen.

    §2.35 StGB §35 Fahrerflucht sowie generelle Flucht

    ( Strafgeld 500 $ mit temporären Führerscheinentzug bis zu 7 Tage)

    (1) Wer sich unerlaubt von einem Unfallort oder einem Tatort mit einem Fahrzeug entfernt und dadurch eine Strafverfolgung erschwert wird belangt

    (2) Wer sich unerlaubt von einem Tatort oder sich von der Strafverfolgung entzieht sowie diese erschwert, wird strafrechtlich verfolgt.

    §2.36 StGB § 36 Schwarzgeld

    ( Entzug des Schwarzgeld | maximal die hälfte des aufgefunden Schwarzgeld als Strafgeld | 0 - 35 Hafteinheiten) Schwarzgeld ist unversteuertes Geld, also Einkommen, das einer ordnungsgemäßen Besteuerung vorenthalten wird. Deshalb ist der Besitz von Schwarzgeld unerlaubt.

    (1) Ab einer Schwarzgeld Menge von 2.000 USD, können bis zu 10% der Schwarzgeld Menge als Strafgeld anfallen

    (2) Ab einer Schwarzgeld Menge von 7.500 USD, können bis zu 20% der Schwarzgeld Menge als Strafgeld anfallen

    Bestraft wird

    (1) Der Besitz von Schwarzgeld

    (2) Der Handel von Schwarzgeld

    (3) Geldwäsche

    §2.37 StGB § 37 Vertragsbruch

    ( Strafgeld 750$ | Hafteinheiten / )

    (1) Schuld ist, wer absichtlich durch das Vorspielen falscher oder durch die Verzerrung oder Unterschlagung wahrer Tatsachen einen Irrtum begünstigt, um einen anderen wirtschaftlich zu schädigen

    §2.37 StGB § 37 abs. 1 Schwerer Vertragsbruch

    ( Strafgeld 1.500$ | Hafteinheiten 5 )

    (1) Eine besondere Schwere liegt vor, wenn ein rechtmäßiger - durch einen Richter geschlossener Vertrag - gebrochen wird.

    §2.38 StGB § 38 Behinderung von Ermittlungsverfahren

    ( Strafgeld 1.000$ )

    Wer polizeiliche oder staatsanwaltschaftliche Maßnahmen verzögert und/oder ohne triftigen Grund eine rechtmäßige Zeugenaussage verweigert, macht sich strafbar.

    §2.39 STGB § 39 Behinderung von Rettungskräften

    ( Strafgeld 500$ )

    (1) Dem medizinischen Personal im Krankenhaus sowie den Einsatzleitern im medizinischen Außendienst ist Folge zu leisten. Wer sich diesen Anordnungen widersetzt, macht sich strafbar.

    §2.40 StGB § 40 Verhalten in Gebäuden von staatlichen Organisationen und deren zugehörigen Grundstücken

    (Strafgeld 250S | Platzverweis für 24 Stunden )

    (1) In Gebäuden von staatlichen Organisationen und deren zugehörigen Grundstücken gilt angemessenes Verhalten. Verstöße gegen die Hausordnung oder Verhalten, das gegen die guten Sitten verstößt (z.B. Tragen von unangemessener Kleidung, unangemessenes Verhalten gegenüber Mitarbeitern) sind strafbar.

    §2.41 StGB § 41 Beihilfe von Gefangenenbefreiung

    ( Strafgeld 1.000$ | 10% der Hafteinheiten vom Hauptbeschuldigten )

    (1) Wer einen Gefangenen befreit, ihn zum Ausbrüche verleitet oder dabei fördert, ob mit direkter oder indirekter Hilfe und/oder von innen oder außen, macht sich durch die Gefährdung der allgemeinen Sicherheit der Beihilfe zum Ausbruch strafbar.

    §2.42 StGB § 42 Terrorismus StGB § 42 abs. 1 Terroristenstatus

    Illegale sowie legale Gruppierungen können einen Terroristenstatus erhalten. Dieser Status kann vom Generalstaatsanwalt, einem Richter des Obersten Gerichtshofs, Chief Of Justice sowie vom Gouverneur berechtigt werden, sofern genügend Beweismaterial vorliegt. Der terroristische Status einer Gruppierung wird 7 Tage lang aufrechterhalten und kann anschließend nach erneuter Prüfung verlängert werden. Sollte sich keine der berechtigten Personen im Staat befinden, so kann dieser Status auch durch die Absegnung eines Staatsanwalts sowie von Chief Of Police ausgerufen werden.

    Während eine Gruppierung unter Terrorverdacht steht, dürfen alle Mitglieder und Fahrzeuge ohne Anfangsverdacht einer Kontrolle vollzogen werden.

    Personen, die einer Gruppierung angehören, die den Terroristenstatus erhalten haben, und deren Aktivität noch besteht, ist es nicht gestattet, Sperrzonen und/oder staatliche Einrichtungen zu betreten.

    Zum Wohl der Allgemeinheit wird den Mitgliedern der terroristischen Vereinigung ein Waffenverbot auferlegt, sowie eine automatische Waffenscheinsperre für die Dauer des Terrorstatus. Mitgeführte Waffenscheine der Mitglieder verlieren ihre Gültigkeit während des Terrorstatus und dürfen von den Behörden entzogen werden. Das medizinische Gutachten erlischt und muss nach Ablauf des Terrorstatus erneuert werden.

    §2.42 StGB § 42 abs. 2 Kriminelle Vereinigungen

    Kriminelle Vereinigungen, Gruppierungen und Familien, die illegalen Aktivitäten nachgehen, können als kriminelle Vereinigung vom Generalstaatsanwalt, einem Richter des Obersten Gerichtshof, Chief of Justice oder dem Gouverneur erklärt werden. Für diese Erklärung ist eine Ermittlungsakte mit Beweisgrundlage notwendig. Der Status einer kriminellen Vereinigung, einer Gruppierung, hält max. 5 Tage an und muss danach von einer der oben genannten Personen geprüft werden. Sofern die kriminellen Muster der Vereinigung aussetzen, muss der Status aufgehoben werden. Während eine Gruppierung den Status einer kriminellen Vereinigung bekleidet, dürfen alle Mitglieder und Fahrzeuge ohne Anfangsverdacht einer Kontrolle unterzogen werden. Es ist staatlichen Organisationen gestattet für eine kriminelle Vereinigung einen Durchsuchungs-/Razziabeschluss zu beantragen. Bei Durchsuchungen von Gangs muss min. ein Staatsanwalt Teil des Einsatzes sein. Die Waffenlizenzen der Mitglieder werden für den Zeitraum des Status eingefroren. Jede Maßnahme, in welche ein Mitglied der Vereinigung involviert ist, muss protokolliert und an die zuständige Ermittlungsbehörde weitergeleitet werden. Sollte sich keine der berechtigten Personen im Staat befinden, so kann dieser Status auch durch die Absegnung eines Staatsanwalts sowie von Chief Of Police ausgerufen werden.

    §2.42 StGB § 42 abs. 3 Terror-Razzien

    Falls eine Gruppierung den terroristischen Status erhalten hat, kann alle 48 Stunden ohne weitere Beweise ein Beschluss, durch einen Richter, für eine Razzia ausgestellt werden. Allerdings maximal 1 Razzia pro Woche pro Gang/Familie.

    §2.42 StGB § 42 abs. 4 Terroristische Handlungen

    1. Begeht eine Person oder Gruppierung eine Tat oder droht mit der Begehung einer Tat, die geeignet ist:

    a) eine schwere oder längere Zeit anhaltende Störung des öffentlichen Lebens herbeizuführen

    b) die Bevölkerung auf schwerwiegende Weise einzuschüchtern

    c) staatliche Organisation zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung zu nötigen

    d) staatliche Organisation vom reibungslosen Betrieb abzuhalten

    e) die politischen, verfassungsrechtlichen, wirtschaftlichen oder sozialen Grundstrukturen des Staates ernsthaft zu erschüttern oder zu zerstören Kann der Terroristenstatus für diese Person/Gruppierung ausgerufen werden.

    §2.43 StGB § 43 Steuerhinterziehung StGB § 43 abs. 1 Steuerhinterziehung

    (1) Wer Steuerhinterziehung begeht, macht sich strafbar. Auch der Versuch der Steuerhinterziehung ist strafbar. Steuerhinterziehung begeht, wer GrundG § 8 mutwillig verletzt.

    (2) Sollte der Beschuldigte der mutwilligen Verletzung von StGB § 44 für schuldig gesprochen werden, wird Ihm ein Bußgeld von 20% in Rechnung gestellt.

    §2.43 StGB § 43 abs. 2 Schwere Steuerhinterziehung

    (1) Schwere Steuerhinterziehung begeht, wer oben genannte Tatsachen mehr als einmal innerhalb von 20 Tagen begeht, oder ab einer Menge von $ 100°000 Steuergelder rechtswidrig veruntreut.

    Strassenverkehrsordnung

    Definitionen

    Die StVO soll mit ihren Regeln für einen sicheren Straßenverkehr sorgen. Nur wenn sich jeder Verkehrsteilnehmer an diese Vorschriften hält, kann gewährleistet werden, dass es zu keinen Verkehrsbehinderungen und Unfällen kommt.

    Gehweg - Der Verkehrsraum, der ausschließlich den Fußgängern zur Fortbewegung vorbehalten ist. Er verläuft parallel zur Fahrbahn und ist baulich von dieser abgetrennt, zum Beispiel durch einen Bordstein oder einen Grünstreifen. Durch diese Abgrenzung ist er für Fußgänger als Fußweg erkennbar.

    Fahrbahn - Die Fahrbahn dient als Verkehrsraum und setzt sich aus den einzelnen Fahrstreifen und dem Randstreifen zusammen. Sie darf mit Fahrzeugen befahren werden und bildet den zusammenhängenden, befestigten Teil der Straße. Der Seitenstreifen ist nicht Teil der Fahrbahn.

    §3.1 §1 Allgemeines

    Abs. 1

    Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet, behindert oder belästigt wird.

    Abs. 2

    Das Fahren eines Fahrzeuges ohne gültige Fahrerlaubnis ist strafbar.

    Abs. 3

    An Zebrastreifen muss die Geschwindigkeit verringert und Fußgängern die Uberquerung gewährt werden.

    Abs. 4

    Bei der Benutzung von Fahrzeugen sind unnötiger Lärm und vermeidbare Belästigungen verboten (Burnouts, übermäßiges Hupen, usw.).

    Abs. 5

    Handynutzung ist dem Fahrzeugführer während der Fahrt nicht gestattet.

    Abs. 6

    Für jedes Fahrzeug am Boden, zu Wasser oder in der Luft gilt eine Mitführpflicht für 3 Verbände im Kofferraum. Ausgenommen sind Fahrräder und Roller.

    Abs. 7

    Für Fahrräder und Roller wird kein Führerschein benötigt.

    Abs. 8

    Die StVO (Straßenverkehrsordnung) ist bei der Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr zu beachten.

    Abs. 9

    Der Fahrer eines Fahrzeuges ist für die Ladung und/oder den Inhalt des Kofferraums/Handschuhfachs, sowie für die mit dem Fahrzeug begangenen Straftaten verantwortlich. Sollte der Fahrer des Fahrzeuges nicht zu ermitteln sein, so kann der Halter des Fahrzeuges vollumfänglich haftbar gemacht werden.

    Abs. 10

    Auf der gesamten Insel besteht Rechtsverkehr Rechte

    Abs. 11

    Ein mit Sonderrechten eingeschaltetes Fahrzeug darf nur mit maximal 100 km/h passiert werden. Innerorts darf hier erst nach 300 m beschleunigt werden, außerorts erst nach 600 m

    §3.2 §2 StVO Straßennutzung

    Abs. 1

    Auf Fußgänger im Straßenverkehr ist stets zu achten.

    Abs. 2

    Alle Fahrzeuge müssen die Fahrbahnen benutzen. Der Seitenstreifen und der Gehweg sind keine Bestandteile der Fahrbahn.

    Abs. 3

    Es gilt ein generelles Rechtsfahrgebot.

    Abs. 4

    Rennen auf öffentlichen Straßen sind nicht gestattet.

    Abs. 5

    Offentliche Straßen dürfen nur von aktiven, voll funktionsfähigen Fahrzeugen genutzt werden. Andere Verkehrsteilnehmer dürfen nicht behindert werden.

    Abs. 6

    (Golf-) Caddys dürfen nur auf dem dafür vorgesehenen Territorium bewegt werden.

    Abs. 7

    Fahrräder dürfen nicht auf der Fahrbahn genutzt werden. Der jeweilige Gehweg ist zu nutzen.

    Abs. 8

    In allen motorisierten Fahrzeugen zu Land herrscht eine Mitführpflicht von 3 Verbänden.

    Abs. 9

    Traktoren dürfen nur auf Feld- und Schotterwegen sowie auf Landstraßen bewegt werden. Eine Nutzung auf dem Highway ist nur durch vorherige Absprache mit der LSPD/LSSD und mit Eskorte eines Polizeiwagens erlaubt.

    Abs. 10

    Behälter mit gefährlichen, entzündlichen oder giftigen Stoffen dürfen nur in dafür ausgelegten Fahrzeugen befördert werden. Sollte ein Fahrzeug nicht in dieser Liste stehen, gilt es, bis auf weiteres, automatisch als nicht geeignet.

    Geeignete Fahrzeuge sind unter anderem:

  • LKWs
  • Transporter/Van's
  • Off-Road Fahrzeuge mit geschlossener Ladefläche
  • §3.3 §3 StVO Verkehrszeichen

    Abs. 1

    Zu beachtende Verkehrszeichen oder Bodenmarkierungen sind:

  • Stoppschilder und -markierungen
  • Einbahnstraßenschilder
  • Wende Verbotsschilder
  • Rote Markierungen am Bordstein
  • "Do-Not-Enter"-Schilder
  • gelbe Fahrbahnmarkierungen (DURCHGEZOGEN)
  • Abbiegezeichen, -markierungen und -fahrspuren
  • Halteverbotsschilder
  • Abs. 2

    An Stoppschildern, -markierungen bzw. deren Haltelinie müssen Fahrzeuge anhalten. Ist keine Haltlinie vorhanden, muss an einer Stelle angehalten werden, von der die anderen Straßen einsehbar sind. Der Vorfahrtsberechtigte darf in seiner freien Fahrt nicht beeinträchtigt werden.

    §3.4 §4 StVO Geschwindigkeit

    Abs. 1

    Der Fahrzeugführer muss sein Fahrzeug immer unter Kontrolle haben, sowie seine Fahrweise den örtlichen Gegebenheiten und der Witterung anpassen.

    Abs. 2

    Der ordnungsgemäße Fluss des Straßenverkehrs darf nicht gestört werden.

    Abs. 2

    Die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten für Kraftfahrzeuge und Lastkraftwagen sind

    Auf Parkplätzen:

    Schrittgeschwindigkeit (30 km/h)

    Am Würfel Park, LSPD und LSMD:

    60 km/h

    Innerhalb geschlossener Ortschaften:

    100 km/h

    Außerhalb geschlossener Ortschaften:

    130 km/h

    Auf Interstate und Highways Stadtauswärts:

    200 km/h

    Abs. 4

    Die zulässigen Mindestgeschwindigkeiten für Kraftfahrzeuge und Lastkraftwagen sind:

  • Auf Interstate und Highway: 60 km/h
  • Auf allen Straßen: 25 km/h
  • Abs. 5

    Sollte ein Fahrzeugführer mehrere Verkehrsvergehen im Beisein des LSPD/LSSD begehen, wird dies als eine Straftat anerkannt und geahndet.

    §3.5 §5 StVO Abstand

    Abs. 1

    Der Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug ist jederzeit so auszurichten, dass bei plötzlichen Bremsmanövern ein Unfall vermieden werden kann.

    §3.6 §6 StVO Überholen

    Abs. 1

    Es darf nur links überholt werden.

    Abs. 2

    Durch den Überholvorgang dürfen andere Verkehrsteilnehmer weder behindert noch gefährdet werden.

    §3.7 §7 StVO Vorfahrt

    Abs. 1

    Endet der eigene Straßenverlauf an einem Stoppschild / Markierung (STOP), ist Vorfahrt zu gewähren.

    Abs. 2

    Ist Absatz 1 nicht anwendbar, gilt rechts vor links.

    §3.8 §8 StVO Halten und Parken

    Abs. 1

    Ein Fahrzeug gilt als geparkt, wenn

  • es länger als 3 Minuten nicht bewegt wurde.
  • der Fahrer sich mehr als 15 m (3 Fahrzeuglängen) vom Fahrzeug entfernt.
  • Abs. 2

    Das Halten und Parken von Fahrzeugen ist grundsätzlich nur zugelassen:

  • sofern andere Verkehrsteilnehmer nicht behindert werden.
  • auf öffentlich zugänglichen Parkflächen.
  • am Straßenrand und mit 2 Rädern auf dem Bürgersteig, sofern es sich um ein zweispuriges Fahrzeug handelt. Das parallel zur Fahrtrichtung ausgerichtet ist.
  • auf dem Gehweg, sofern es sich um ein einspuriges Fahrzeug handelt.
  • auf Privatgrundstücken mit der Erlaubnis des Eigentümers.
  • auf dem Seitenstreifen bei Landstraßen, Feld- und Waldwegen, sofern das Fahrzeug vollständig und parallel in Fahrtrichtung neben der Fahrspur steht.
  • für LKW auf PKW Parkplätzen, solange der normale Parkverkehr nicht negativ beeinträchtigt wird
  • Abs. 3

    Das Halten und Parken von Fahrzeugen ist grundsätzlich verboten:

  • an, sowie 15 Meter vor oder hinter Bushaltestellen. Ausgenommen sind Linienbusse und Taxen im Rahmen ihrer Tätigkeit.
  • an oder auf rot gekennzeichneten Bordsteinkanten, auf Zulieferungen, vor Toren und Zufahrten
  • in unmittelbarer Nähe zu Einrichtungen der Flugsicherheit wie z.B. Start- und Landebahnen, Helikopterlandeplätzen und dem gesamten Rollfeld der Flugplätze.
  • auf dem Gelände sämtlicher Krankenhäuser. Ausgenommen sind Einsatzfahrzeuge der Staatsfraktionen.
  • auf den mit Parkverbotsschildern gekennzeichneten Parkflächen an Krankenhäusern
  • Ausgenommen sind Einsatzfahrzeuge der Staatsfraktionen. (siehe StVO §10 Sonderrechte)
  • auf dem Gehweg. Dazu gehören auch defekte Fahrzeuge
  • auf dem Standstreifen des Highways
  • Abs. 4

    Als "Abgesetzter Parkplatz' wird eine öffentliche Parkfläche definiert, welche über eine eigene Zufahrt erreichbar ist und dennoch dem öffentlich zugänglichen Raum angehört.

    §3.9 StVO Beleuchtung

    Abs. 1

    Die Fahrzeugbeleuchtung muss bei Dämmerung, Sichtverhältnissen eingeschaltet werden. Nacht oder schlechten

    Abs. 2

    Farbige Beleuchtungseinrichtung ist grundsätzlich erlaubt. Jedoch muss das vordere Licht einem Blau, Gelb oder Grünton entsprechen. Das Rücklicht muss in seiner roten Farbe erkenntlich bleiben.

    §3.10 §10 StVO Sonderrechte

    Abs. 1

    Fahrzeuge, des LSMD, LSPD oder DOJ, welche Sonderrechte in Anspruch nehmen, sind von der SIVO befreit.

    Abs. 2

    Dienstfahrzeuge exekutiver Staatsfraktionen, die bauartbedingt kein entsprechendes Blinklicht besitzen, sollen rückwirkend eine Befreiung von der StVO für einen Einsatz erteilt werden. Ein Nachweis über die Rechtmäßigkeit des Einsatzes muss den Behörden auf Verlangen erbracht werden.

    Abs. 3

    Sonderrechte dürfen nur unter Berücksichtigung der Sicherheit und Ordnung beansprucht werden und sind zwingend durch "Blaulicht" oder "Blaulicht und Martinshorn" anzukündigen. Ohne diese müssen sich die Fahrzeuge an die in der StVO verordneten Regelungen halten.

    Abs. 4

    Wegerechte dürfen nur in Anspruch genommen werden:

  • wenn höchste Eile geboten ist
  • um Menschenleben zu retten
  • um schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden
  • um eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden
  • um flüchtige Personen zu verfolgen
  • um bedeutende Sachwerte zu erhalten
  • um eine Kolonne anzukündigen
  • Abs. 5

    Eventfahrzeuge dürfen während eines Events nur in einem begrenzten Bereich auf öffentlichen Straßen geführt werden. Eine Absicherung des LSPD/LSSD (mind. 48 Std vorher per Dispatch und persönlicher Absprache genehmigen lassen) ist dringend erforderlich.

    §3.11 §11 StVO Sicherheit von Fahrgästen

    Abs. 1

    Der Fahrzeugführer und alle Passagiere müssen während der Fahrt einen festen Platz im Fahrzeug einnehmen.

    Abs. 2

    Die maximal zulässige Personenzahl eines Fahrzeugs darf nicht überschritten werden.

    Abs. 3

    In der kommerziellen Personenbeförderung sind nur dafür zugelassene Fahrzeuge erlaubt. Diese sind: Taxis (zu erkennen an Taximarke auf Karosserie und einem funktionstüchtigen Taxi-Licht auf dem Dach des Fahrzeugs) und Linienbusse.

    Abs. 4

    Mitarbeiter der Personenbeförderung sind für die Sicherheit ihrer Fahrgäste, im Rahmen des möglichen, während der Fahrt verantwortlich.

    Abs. 5

    In der Personenbeförderung ist der kürzeste und/oder schnellste Weg (je nach Wunsch des Fahrgastes) über das öffentliche Straßennetz zum Ziel des Fahrgastes auszuwählen. Umwege sind zu vermeiden.

    Abs. 6

    Jeder Insasse, der sich im Fahrzeug befindet, hat eine Anschnallpflicht.

    §3.12 §12 StVO Fahrtauglichkeit

    Abs. 1

    Wer unter Alkohol- oder Drogeneinfluss steht, darf keine Fahrzeuge fahren. Das LSPD kann auf Verdacht des Konsums eine Blutabnahme beim LSMD anfordern.

    §3.13 §13 StVO Führerscheine und Lizenzen

    Abs. 1

    PKW-Lizenz: gilt für Kraftfahrzeuge, welche sich dauerhaft auf dem Boden fortbewegen, dabei mindestens 3 Räder und maximal 4 Räder gleichzeitig auf dem Boden haben. Zusatz: Sogenannte "Trikes" und "Quads" zählen ebenso zu den PKW.

    Abs. 2

    LKW-Lizenz: gilt für Lastkraftwagen, welche sich dauerhaft auf dem Boden fortbewegen, dabei mindestens 4 Räder auf dem Boden haben - Zusatz: Rettungswagen, sämtliche Busse, Feuerwehrautos, sowie Abschleppwagen zählen grundsätzlich als LKW.

    Abs. 3

    Boots-Lizenz: gilt für Kraftfahrzeuge, die sich auf oder unter Wasser fortbewegen.

    Abs. 4

    Kraftrad-Lizenz: gilt für Kraftfahrzeuge, welche sich dauerhaft auf dem Boden fortbewegen und maximal 2 Räder gleichzeitig auf dem Boden haben.

    Abs. 5 - Fluglizenz:

    gilt für Helikopter. Für Flugzeuge ist eine separate Prüfung notwendig. Nach bestandener Prüfung wird eine entsprechende Genehmigung durch das DCA ausgestellt.

    Abs. 6

    Der Entzug der Lizenz ist immer auf die Lizenz beschränkt, mit der ein entsprechendes Vergehen begangen wurde.

    §3.14 §14 StVO Regelung der Straßenarten

    Abs. 1

    Innerorts gilt bei Ortsschildern oder vorhandener Bebauung auf mindestens einer Straßenseite. Entsprechende Ortschaften sind:

  • Los Santos
  • Sandy Shores
  • Grape Seed
  • Paleto Bay
  • Abs. 2

    Interstate / Highways gelten nicht als innerorts.( Ausnahme siehe STVO §4 Abs. 3)

    Abs. 3

    Außerorts gilt, sofern keine Bebauung an den Straßenseiten vorhanden ist

    §3.15 §15 StVO Zulassung von Fahrzeugen

    Abs. 1

    Motorisierte Fahrzeuge im öffentlichen Straßenverkehr benötigen eine durch das DCA ausgestellte Zulassung inklusive Nummernschild.

    Abs. 2

    Motorisierte Fahrzeuge ohne Zulassung müssen sich auf direktem Weg, nach Inbetriebnahme des Fahrzeugs auf öffentlichen Straßen, zum DCA begeben, um die dortige Zulassung zu erlangen. (Ausnahme: Neuerwerb eines Fahrzeuges, hier gilt eine Frist von 2 Tagen).

    Abs. 3

    Motorisierte Fahrzeuge ohne Zulassung dürfen im öffentlichen Straßenverkehr ausschließlich auf "abgesetzten Parkplätzen" halten und kurzfristig parken. Als "Abgesetzter Parkplatz" wird eine öffentliche Parkfläche definiert, welche über eine eigene Zufahrt erreichbar ist und dennoch dem öffentlich zugänglichen Raum angehört.

    §3.16 §16 StVO Sichergestellte Fahrzeuge

    Abs. 1

    Ein Fahrzeug kann von Beamten der Exekutive oder von anderen hierfür von der Exekutive beauftragten Dienstleistungsunternehmen bei Vorliegen von Verstößen gegen die StVO oder zur Abwendung von Gefahrensituationen (Führerscheinentzug; Ausparken von Fahrzeugen ohne Führerschein) sichergestellt werden. Sichergestellte Fahrzeuge sind bis zur Auslösung bei den Beamten der Exekutive oder bei anderen von der Exekutive zur Sicherstellung beauftragten Dienstleistungsunternehmen vom Straßenverkehr auszuschließen.Die Abschleppkosten werden dem Fahrzeughalter auferlegt.

    Abs. 2

    Fahrzeuge, welche berechtigt sichergestellt wurden, müssen nach einem angemessenen Zeitraum (maximal 14 Tage) wieder dem Besitzer des Fahrzeuges ausgehändigt werden. Dies kann bei den Beamten der Exekutive oder anderen von der Exekutive zur Sicherstellung beauftragten Dienstleistungsunternehmen erfolgen.

    Strafen bei Verstößen gegen die STVO:

    §17: 20 Km/H über Geschwindigkeitsbegrenzung - 180S - 1 Punkt

    §18: 21-40 Km/H über Geschwindigkeitsbegrenzung - 250S - 2 Punkte

    $19: 41-60 Km/H über Geschwindigkeitsbegrenzung - 350S - 4 Punkte

    $20: Ab 61 Km/H über Geschwindigkeitsbegrenzung - 5005 - 6 Punkte

    $21: Bei einer Geschwindigkeitsverdopplung - 2000$ - 12 Punkte (z.B. wer innerorts mit einer Geschwindigkeit von über 200 Km/h gemessen wird muss mit obiger Strafe rechnen)

    §22: Falschparken (300$ | Abschleppen des Fahrzeugs) Abs.1 - Wer sein Fahrzeug an widerrechtlichen Stellen abstellt wie Grünflächen, Straßenränder mit roter Markierung o.ã.

    Maximal 12 Punkte danach wird der Führerschein für 5 Tage entzogen

    Verkehrspunkte bauen sich automatisch nach 4 Wochen ab

    Abs. 3

    Motorisierte Fahrzeuge ohne Zulassung dürfen im öffentlichen Straßenverkehr ausschließlich auf "abgesetzten Parkplätzen" halten und kurzfristig parken. Als "Abgesetzter Parkplatz" wird eine öffentliche Parkfläche definiert, welche über eine eigene Zufahrt erreichbar ist und dennoch dem öffentlich zugänglichen Raum angehört.

    Luftverkehrsgesetz

    §4.1 §1. Allgemeine Bestimmungen:

    Abs. 1

    Das Steuern eines Luftfahrzeuges ohne eine gültige Fluglizenz ist strafbar.

    Abs. 2

    Es gilt immer die gegenseitige Rücksichtnahme im gesamten Luftverkehr. Die Mindestflughöhe für Helikopter beträgt 700 Fuß, für Flugzeuge 1000 Fuß.

    Abs. 3

    Es gilt eine Mitführungspflicht für Verbandsmaterialien im Laderaum für jedes Luftfahrzeug. ( Verbandsmaterialien: 10x Stück)

    Abs. 4

    Eine Notlandung ist ein Notfall, der eine Gefahr für Leib und Leben darstellt und eine sofortige Landung erfordert. Danach muss ein Dispatch beim LSPD, Bennys und LSMD vorliegen.

    Abs. 5

    Flugzeuge oder Helikopter, die bei Nacht oder schlechten Sichtverhältnissen genutzt werden, müssen Begrenzungsleuchten oder Landelichter vorweisen. Ausgenommen sind Spezial Helikopter des LSPD.

    Abs. 6

    Das Führen eines Luftfahrzeuges unter Einfluss von Drogen und/oder Alkohol ist verboten.

    Abs. 7

    Sollte es zu einer Kontrolle des LSPD im Luftverkehr kommen, ist dieser Folge zu leisten. Sollte nach mehrmaligen Aufforderungen keine Kursveränderung stattfinden und das Luftfahrzeug sich der Anweisung des LSPD zwecks Landeplatz widersetzen, kann das Luftfahrzeug unter Beschuss genommen werden

    Vorher müssen 2 Warnschüsse an den Piloten (Luftfahrzeug; Personen dürfen nicht getroffen werden)abgegeben werden. Es muss ein geeigneter Landeplatz gewählt werden. Diese sind:

  • Downtown: Heliport Vespucci, Flughafen, LSPD, LSMD
  • Sandy Shores: Heliport Flughafen, Heliport LSMD,LSPD
  • Paleto Bay: Heliport LSPD
  • Abs. 8

    Beim LSMD, sowie auch beim LSPD, ist jeweils 1 Helipad dauerhaft frei zu halten. Private Luftfahrzeuge (egal ob Zivilisten oder Personal ) dürfen nicht auf den jeweiligen Helipads als Parkpositionen genutzt werden.

    §4.2 §2. LuftG (Luftfahrzeuge) Verhalten auf dem Flughafengelände:

    Abs. 1

    Luftfahrzeuge haben auf den Airports immer Vorfahrt. Zwischen den Luftfahrzeugen ist gegenseitige Rücksicht zu nehmen.

    Abs. 2

    Luftfahrzeuge dürfen im Hangar oder auf dem Vorfeld des Terminals abgestellt werden, solange sie keine Rollwege, sowie Start- und Landebahnen blockieren.

    Abs. 3

    Wenn eine rote Runway Markierung vorhanden ist, muss an der unmittelbar nächsten gelben Linie gehalten werden.

    Abs. 4

    Vor der Start- und Landebahn muss immer gehalten werden.

    Abs. 5

    Start und Landebahn müssen so schnell wie möglich geräumt werden. Nach dem Landen gelten die gelben Querlinien nicht, sodass die Bahn geräumt werden kann.

    Abs. 6

    Nach dem Abheben muss der Kurs umgehend angepasst werden, sodass der restliche Flugverkehr nicht behindert wird.

    §4.2.1 §2.1 LuftG Regelungen für Helikopter

    Abs. 1

    Es darf nur auf gekennzeichneten Landeflächen gelandet werden.

    Abs. 2

    Bei Ausnahmegenehmigung der Regierung / LSPD darf auch auf anderen Flächen, die der Genehmigung entsprechen, gelandet werden. Diese müssen schriftlich vorliegen und den jeweiligen Beamten des Parlaments oder des LSPD vorgezeigt werden.

    §4.3 §3. LuftG (Straßen- und Sonderfahrzeuge) Verhalten auf dem Flughafengelände:

    Abs. 1

    Es ist nicht gestattet, mit Straßenfahrzeugen und Sonderfahrzeugen auf dem Flughafengelände, außerhalb der gezeichneten Straße zu fahren.

    Ausnahmen gelten bei:

  • An-/Abfahrt auf Parkflächen
  • Flughafenpersonal
  • §4.4 §4 LuftG Fahrzeug-Kennung

    Abs. 1

    Luftfahrzeuge dürfen im öffentlichen Luftraum nur in Betrieb genommen werden, wenn sie zum Luftverkehr zugelassen sind. Die Zulassung wird auf Antrag des LSPD erteilt. Die Zulassung erfolgt durch Zuteilung einer amtlichen Kennung und der Ausfertigung einer Zulassungsbescheinigung (Anmeldeschein).

    Abs. 2

    Über die Zulassung eines Luftfahrzeugs wird vom LSPD entschieden und nach den folgenden Punkten geregelt:

    1.) Nach dem Erwerb eines Luftfahrzeugs ist der Eigentümer innerhalb von 5 Tagen dazu verpflichtet, seine Kennung beim LSPD zu beantragen.

    2.) Sollte ein Verkauf des Luftfahrzeuges durchgeführt werden, ist das LSPD darüber in Kenntnis zu setzen. Dafür hat der Halter 3 Tage Zeit. Der Kaufvertrag ist dabei dem LSPD vorzulegen. Der neue Halter des Luftfahrzeugs muss, mit Vorlage des Personalausweis, die Änderung beantragen.

    3.) Wenn ein Luftfahrzeug unangemeldet auf öffentlichem Gelände steht, ohne Besitzer in der Nähe, darf dieses durch die Exekutive beschlagnahmt und für eine Dauer von 7 Tagen nicht herausgegeben werden.

    4.) Das Missachten der Anmeldefrist kann mit der Beschlagnahmung des Fahrzeuges, einer Freiheits- und/oder Geldstrafe gemäß Strafenkatalog (StVO) geahndet werden.

    §4.5 §5 LuftG Flugverbotszonen / Gesperrter Luftraum

    Abs. 1

    In den folgenden Bereichen gilt ein Verbot für alle zivilen Flugobjekte. Staatliche Luftfahrzeuge dürfen nur mit Anmeldung die Bereiche passieren.

  • Staatsgefängnis
  • Fort Zancudo
  • Human Labs
  • Lande- und Startpunkte des LSPD und des LSMD
  • §4.5.2 $5.2 LuftG Regelungen der Start- und Landungen in Sperrzonen

    Abs. 1

    Das Landen im Staatsgefängnis ist ausschließlich dem LSPD, LSMD gestattet. Das LSMD muss über die Leitstelle den Landevorgang anmelden. Sollte es dennoch zu einer unangemeldeten Landung von Privat Luftfahrzeugen erfolgen, muss mit dem Beschuss seitens des LSPD gerechnet werden. (OHNE VORANKÜNDIGUNG)

    Abs. 2

    Das Landen im Fort Zancudo ist ausschließlich mit Genehmigung gestattet. Diese muss schriftlich beim Piloten vorliegen und im Aktensystem des LSPD verzeichnet sein. Mündliche Absprachen sind nichtig! Sollte es dennoch zu einer unangemeldeten Landung von privaten Luftfahrzeugen kommen, muss mit dem Beschuss seitens des LSPD gerechnet werden. (OHNE VORANKÜNDIGUNG)

    Abs. 3

    Das Landen in Human Labs ist strengstens untersagt. Bei Einsätzen des LSMD, sowie des ACLS muss die Leitstelle des LSPD informiert werden. Sollte es dennoch zu einer unangemeldeten Landung von privaten Luftfahrzeugen kommen, muss mit dem Beschuss seitens des LSPD gerechnet werden. (OHNE VORANKÜNDIGUNG)

    Abs. 4

    Die Start- und Landeplattformen des LSPD sind für eventuelle Einsätze dauerhaft frei zu halten. Eine Ausnahme besteht bei einem medizinischen Notfall im LSPD. Private Luftfahrzeuge haben im Start- und Landeplatz Bereich weder zu landen noch zu hovern. Sollte es dennoch zu einer unangemeldeten Landung von privaten Luftfahrzeugen kommen, muss mit dem Beschuss seitens des LSPD gerechnet werden. (OHNE VORANKÜNDIGUNG)

    Abs. 5

    Die Start- und Landeplattformen des LSMD sind für eventuelle Einsätze dauerhaft frei zu halten, eine Ausnahme besteht bei einem entsprechenden Einsatz des LSPD. Private Luftfahrzeuge, die einen medizinischen Notfall an Bord haben, müssen dem LSMD einen Dispatch senden, mit der Absicht, einen Landevorgang auf dem Heliport des LSMD zu vollziehen. Das LSMD Personal hat dafür Sorge zu tragen, das min. 1. Helipad frei für die Landung ist.

    Abs. 6

    Die Start- und Landeplattformen des LSSD sind für eventuelle Einsätze dauerhaft frei zu halten. Eine Ausnahme besteht bei einem medizinischen Notfall im LSSD. Private Luftfahrzeuge haben im Start- und Landeplatz Bereich weder zu landen noch zu hovern. Sollte es dennoch zu einer unangemeldeten Landung von privaten Luftfahrzeugen kommen, muss mit dem Beschuss seitens des LSSD gerechnet werden. (OHNE VORANKÜNDIGUNG)

    Strafprozessordnung

    §5.1 StPO §1 Beschlüsse

    (1) Beschlüsse dürfen nur durch Richter, Minister of Justice und Bezirksstaatsanwalt innen ausgestellt werden.

    (2) Diese müssen gut begründet, datiert & es müssen alle zu durchsuchenden Eigentümer genannt werden.

    (3) Dies muss immer in schriftlicher Form passieren.

    (4) Die Exekutive muss den Beschluss schriftlich dem Besitzer des Grundstückes, Geländes vorlegen innerhalb des Zeitraums der Durchsuchung

    (5) Beschlüsse von der Bezirksstaatsanwaltschaft können im Nachhinein jederzeit von einem Richter oder dem Minister of Justice auf ihre Rechtmäßigkeit geprüft werden.

    §5.2 StPO §2 Vorladungen

    (1) Vorladungen von der Judikative sowie der Exekutive sind dringlichst einzuhalten. Diese sind nur aus gesundheitlichen Gründen oder privaten Tragödien zu verschieben, dies ist allerdings nachzuweisen.

    (2) Bei einer Nichteinhaltung des Termins ohne eine Kundgebung an die örtlichen Behörden ist die Judikative dazu berechtigt, einen Haftbefehl auszustellen oder ein Strafgeld zu verhängen.

    §5.3 StPO §3 Verjährung

    (1) Eine Verjährung findet statt, wenn ein Verbrechen länger als 28 Tage in der Vergangenheit liegt und keine Ermittlungen angestellt wurden.

    (2) Sollte bei einem aktenkundig festgestellten Vergehen binnen 28 Tagen keine neuen Erkenntnisse gewonnen werden, oder keine weiteren Ermittlungen angestellt worden sein, ist die Akte zu schließen und nichtig zu erklären.

    (3) Eine Verlängerung der Verjährung kann nur durch den Minister of Justice genehmigt werden. Dies muss in schriftlicher Form von der Staatsanwaltschaft oder dem LSPD/LSSD passieren.

    (4) Die Tage zählen ab dem Zeitpunkt der Anzeige bis zur Anklageschrift. Die Tage bis zur Gerichtsverhandlung werden nicht mit angerechnet.

    §5.4 StPO §4 Berufung und Revision

    (1) Der Angeklagte hat das Recht, über seinen Rechtsbeistand eine Berufung innerhalb von 4 Tagen einzureichen. Diese muss der Anwalt bei einem Richter beantragen und gut begründen.

    (2) Der Angeklagte hat das Recht über seinen Rechtsbeistand eine Revision innerhalb von 4 Tagen einzureichen. Diese muss der Anwalt bei dem Minister of Justice beantragen und gut begründen.

    §5.5 StPO §5 Kapitalverbrechen

    (1) Kapitalverbrechen sind besonders schwere Verbrechen am Staat San Andreas und/ oder schwere Verbrechen am Menschen.

    (2) Der Minister of Justice beschließt, ob ein Fall als Kapitalverbrechen eingestuft wird oder nicht.

    §5.6 StPO §6 Anklageerhebung

    (1) Eine Anklage kann nur in schriftlicher Form passieren. Die Anwälte sowie die Staatsanwälte werden eine Anklageschrift bei einem Richter einreichen.

    (2) In der Anklageschrift müssen die Namen der/des Angeklagten, der/des Anklägers, der Zeugen & die Paragraphen, gegen die Verstoßen wurde, aufgeführt werden.

    (3) Ein Richter kann aufgrund von Beweismangel oder fehlender Anwesenheit des Klägers ein Verfahren einstellen.

    §5.7 StPO §7 Pfändungen

    (1) Sollte ein Wiederholungstater eine Geldstrafe zum wiederholten Male in Hafteinheiten umrechnen lassen, kann die Staatsanwaltschaft einen Antrag bei einem Richter oder dem Minister of Justice einreichen, um eine Pfändung seines Kontos oder seines Eigentums zu erlassen.

    §5.8 StPO §8 Gerichtskosten

    (1) Die Gerichtskosten belaufen sich immer auf 1000$ (bei einer Zivilklage). Diese muss der Ankläger tragen, außer der Richter legt im Urteil fest, dass diese vom Angeklagten zu tragen ist.

    §5.9 StPO §9 Verfahrensfehler

    (1) Sollte ein Fehler seitens der Judikative und/oder der Exekutive vorliegen,so kann sich das Strafmildernd aufs Urteil auswirken.

    §5.10 StPO §10 Gerichtsverhandlungen

    (1) Jede Gerichtsverhandlung ist öffentlich, außer es wird ein Antrag seitens der Staatsanwaltschaft oder der Anwaltskammer gestellt. Eine Genehmigung des Antrages obliegt dem Richter.

    (2) Bei einem Fehlverhalten jeglicher Teilnehmer kann der Richter ein Bußgeld verhängen, welches sofort zu begleichen ist.

    §5.11 StPO §11 Strafmilderung oder Absehen von Strafe

    (1) Die Staatsanwaltschaft entscheidet über eine Strafmilderung oder Straffreiheit. Diese kann vor Gericht beantragt werden.

    (2) Eine Strafmilderung oder Aufhebung einer Strafe tritt dann in Kraft, wenn

    (a) durch freiwilliges Offenbaren seines Wissens wesentlich dazu beigetragen wird, eine Straftat, welche mit seinen Taten in Zusammenhang steht, aufgedeckt werden konnte.

    oder

    (b) Freiwillig sein Wissen so rechtzeitig einer Dienststelle offenbart, daß eine Straftat, welche mit seiner Tat im Zusammenhang steht und von deren Planung er weiß, noch verhindert werden kann.

    §5.12 StPO §12 Aktenfreigabe für Anwälte

    (1) Das LSPD & Staatsanwaltschaft sind dazu verpflichtet, einem Anwalt Akteneinsicht zu gewähren für dessen Mandanten.

    (2) Die Akte darf nicht geschwärzt oder zensiert werden

    (3) Eine Akte darf nur geschwärzt bzw. zensiert werden, wenn es sich um empfindliche Akten handelt, in denen die vorhandenen Ermittlungen auf jeden Fall geheim bleiben müssen. Diese müssen vorher durch den Obersten Richter, Minister of Justice, Chief of Police, Sheriff genehmigt werden.

    §5.13 StPO §13 Selbstverteidigung

    (1) Jeder Bürger hat das Recht, sich selbst zu verteidigen.

    (2) Bei einer Selbstverteidigung darf der Angeklagte jederzeit Akteneinsicht fordern.

    (3) Bezüglich Akteneinsicht im Falle der Selbstverteidigung muss das LSPD dafür Sorge tragen, dass die Namen der Zeugen geschwärzt bzw. unkenntlich gemacht werden.

    §5.14 StPO §14 Zeugenbeeinflussung

    ( Strafgeld 500 $ | Hafteinheiten 5 )

    (1) Es ist verboten, Zeugen zu beeinflussen, sodass sie danach nicht mehr die Wahrheit bei einer Aussagen sagen.

    §5.15 StPO §15 Urteile & außergerichtliche Einigungen

    (1) Sollte ein Angeklagter, dessen Anwalt & der Staatsanwalt bei einer Strafe einig sein, kann dies zur außergerichtlichen Einigung führen. Die Einigung ist durch einen Richter zu prüfen und zu genehmigen. Die Einigung hat die Staatsanwaltschaft auszustellen und muss von allen 3 Parteien unterzeichnet werden.

    (2) Wenn ein Richter ein Urteil ausgesprochen hat ist dies binnen 24 Stunden auszustellen und an den Rechtsbeistand sowie an die Staatsanwaltschaft weiterzuleiten.

    §5.16 StPO §16 Untersuchungshaft/Verhaftungen

    (1) Sollte ein mutmaßlicher Täter bei einer Straftat festgenommen werden, kann dieser bis zu 24 Stunden in Untersuchungshaft genommen werden.

    (2) Der Tatverdächtige hat 2 Versuche, seinen eigenen Rechtsbeistand zu kontaktieren. Sollte dies fehlschlagen, wird ihm ein Pflichtverteidiger zur Verfügung gestellt. Nicht auf die Untersuchungshaft anzurechnen ist die Zeit, welche zum Erreichen bis hin zum Erscheinen des Anwalts benötigt wird.

    (3) Eine Untersuchungshaft wird immer auf die zu vollstreckenden Hafteinheiten im Urteil angerechnet.

    (4) Bei einer Verhaftung muss der mutmaßliche Täter immer der Grund für die Verhaftung genannt werden.

    (5) Die Exekutive habe dafür Sorge zu tragen, dass der Verhaftete/Inhaftierte jederzeit medizinisch versorgt werden kann. Ebenso haben ausreichend Lebensmittel sowie Getränke während der Inhaftierung Zeit vorhanden.

    §5.17 StPO §17 Psychologische Gutachte

    (1) Sollte ein Verkehrsteilnehmer zum wiederholten Mal auffällig werden, kann ein Gutachten durch einen Psychologen angeordnet werden, um festzustellen, ob dieser im Stande ist, ein Fahrzeug dauerhaft zu führen. Die Kosten der Untersuchung hat der Patient selbst zu tragen. Die Anordnung kann nur durch einen Richter erfolgen.

    (2) Sollte ein mutmaßlicher/verurteilter Straftäter besonders auffällig werden, kann das Gericht ein Gutachten durch einen Psychologen erstellen lassen und eine Zwangstherapie veranlassen. Die Kosten für das Gutachten muss der Patient selbst tragen.

    §5.18 StPO §18 Haftstrafen bei Unschuld

    (1) Sollte ein Bürger des Staates San Andreas eine Haftstrafe bekommen und nachweislich im Nachhinein durch einen Richter für unschuldig erklärt werden, wird dieser mit 500S pro Hafteinheit entschädigt. Die Kosten sind vom Staat San Andreas zu tragen und erfolgen nur auf Antrag des Geschädigten.

    (2) Die Untersuchungshaft darf nicht mit angerechnet werden und ist somit ausgeschlossen.

    §5.19 StPO §19 Ausweispflicht der Exekutive

    (1) Jeder Angestellte der Exekutive hat sich bei einem Einsatz mit seiner Dienstnummer vorzustellen.

    §5.20 StPO §20 Ärztliche Schweigepflicht

    (1) Alle Angestellten des Krankenhauses in San Andreas obliegen einer ärztlichen Schweigepflicht.

    (2) Ausgenommen dafür sind Schussverletzungen. Diese müssen umgehend dem LSPD gemeldet werden.

    (3) Eine ärztliche Schweigepflicht kann nur durch einen Beschluss, ausgestellt durch den Minister of Justice, aufgehoben werden.

    §5.21 StPO §21 Pflichtverteidigungen

    (1) Sollte ein Bürger dieses Staates sich keinen Anwalt leisten können, muss ihm ein Pflichtverteidiger zur Verfügung gestellt werden, außer dieser wünscht sich eine Selbstverteidigung. Die Kosten der Pflichtverteidigung werden dem Minister of Justice in Rechnung gestellt.

    §5.22 StPO §22 Ausnutzung des Sondersignal

    (1) Die Mitarbeiter des LSPD & dem Krankenhaus ist es nur gestattet, in einem Notfall oder Einsatz das Sondersignal am Fahrzeug zu betätigen.

    §5.23 StPO §23 Gesetzesänderung

    (1) Verbrechen werden nur mit dem Gesetz bestraft welches an diesem Tag geltend war.

    (2) Jeder Bürger hat die Pflicht sich über das geltende Gesetz zu informieren.

    §5.24 StPO §24 Amtsmissbrauch

    ( Bußgeld 2.000 $ | Hafteinheiten 40 )

    (1) Wer sein Amt für finanzielle, materielle sowie nicht materielle oder sonstige niederen Beweggründe ausnutzt, vollzieht Amtsmissbrauch.

    §5.25 StPO $25 Sperrbezirke

    ( Bußgeld 350 $ )

    (1) Sperrbezirke sind Bezirke, die das Betreten von nicht befugtem Personal strengstens verbieten.

    (2) Als Sperrbezirke gelten: Abgeschlossene Türen im LSPD, Krankenhaus, Justizgebäuden, Flughäfen, das Militärgebiet, das Gefängnis, Humane Laboratories.

    §5.26 StPO §26 Sondergenehmigungen

    (1) Durch einen Antrag eines privaten Unternehmens kann temporär z.B. ein Gebiet für ein Event gesperrt werden. Dies muss schriftlich bei der Regierung beantragt werden. Die Kosten für den Antrag hat der Antragsteller zu tragen.

    (2) Sollte ein privater Antrag genehmigt werden, hat der Antragsteller umgehend das LSPD darüber zu informieren und eine Kopie an den Dienst Höchsten weiterzuleiten.

    §5.27 StPO §27 Einsätze von Amtsträgern

    (1) Einsatzkräfte des PD & des Krankenhauses sind dazu verpflichtet alle Notrufe entgegenzunehmen und anzufahren.

    (2) Sollte eine Gefahr vorliegen, dürfen die Einsatzkräfte der o.g. staatlichen Institutionen ihren Einsatz abbrechen, oder müssen warten, bis das LSPD den Tatort für sicher erklärt.

    §5.28 StPO §28 Lizenzen

    (1) Bei schweren Verbrechen oder Wiederholungstaten können Lizenzen wie der Führerschein, Waffenschein etc. temporär sowie permanent entzogen werden.

    §5.29 StPO §29 Eigentümer mit registrierten Seriennummer/Kennzeichen

    (1) Sollte eine Straftat ohne Verdächtigen aber mit einem registrierten Gegenstand vollzogen werden, wird immer der Halter zur Verantwortung gezogen.

    §5.30 StPO §30 Personen- und Fahrzeugkontrollen

    (1) Eine Personenkontrolle kann jederzeit durch das LSPD durchgeführt werden.

    (2) Eine Fahrzeugkontrolle darf nur bei dringendem Tatverdacht oder mit einem gültigen Durchsuchungsbefehl stattfinden.

    §5.31 StPO §31 Konfiszierte Gegenstände

    (1) Die Exekutive hat dafür Sorge zu tragen, dass alle konfiszierten Gegenstände fachgerecht entsorgt und vernichtet werden.

    (2) Konfiszierte Gegenstände, die nach 14 Tagen nicht abgeholt werden, werden von der Judikative gepfändet und versteigert.

    §5.32 StPO §32 Kaution

    (1) Eine Kaution kann jeder für einen Inhaftierten hinterlegen.

    (2) Die Kaution für die vorzeitige Freilassung bis zum richterlichen Urteil beträgt 75% des max. Bußgeldes.

    (3) Eine Kaution kann durch den Minister of Justice oder des Bezirksstaatsanwalts in besonders schweren Fällen abgelehnt werden.

    (4) Sollte keine der beiden o.g. Personen erreichbar sein, wird immer eine Kaution von 75% des max. Bußgeldes fällig

    §5.33 StPO §33 Strafverfahren

    (1) Die Exekutive ist dazu verpflichtet, die Staatsanwaltschaft oder den Minister of Justice zu kontaktieren, sobald das vorgegebene Strafmaß Hafteinheiten vorsieht.

    §5.34 StPO §34 Ordnungswidrigkeiten

    (1) Um eine Ordnungswidrigkeit handelt es sich, wenn die Straftat nicht im Bereich der Eigen- oder Fremdgefährdung fällt, zusätzlich überschreitet eine Ordnungswidrigkeit nicht das Strafmaß von 1000$

    (2) Eine Ordnungswidrigkeit muss sofort bezahlt werden und ist nicht einklagbar.

    §5.35 StPO §35 vorläufige Festnahme

    (1) Wird ein Verdächtiger auf frischer Tat erwischt, dessen Identität jedoch nicht sofort feststellbar ist oder gar der Verdacht der Flucht vorliegt, so ist Jedermann befugt, diesen solange festzuhalten, bis die Exekutivbeamten eintreffen um die Identität festzustellen. Eine vorläufige Festnahme darf die Zeit von 30 Hafteinheiten nicht überschreiten.

    §5.36 StPO §36 Platzverweis

    (Wird bestraft mit siehe StGB §27 )

    (1) Jedem Grundstücksbesitzer sowie der Exekutive ist es gestattet Platzverweise zu erteilen

    (2) Beim Aussprechen des Platzverweises muss der Grund und die Dauer des Platzverweises ausgesprochen werden.

    (3) Die Dauer des Platzverweises beträgt maximal 24 Stunden.

    (4) Platzverweise werden außer Kraft gesetzt, sofern es sich um Exekutive oder als Rechtsbeistand hinzugezogene Personen handelt, die zur Ausübung Ihrer Tätigkeit anwesend sein müssen. Ebenso gilt ein Platzverweis als unterbrochen, wenn Gefahr für Leib und Leben der betroffenen Person besteht.

    §5.37 StPO §37 Haftumrechnung

    Sollte jemand nicht die Möglichkeit besitzen, das erhobene Strafgeld zu zahlen, so besteht die Möglichkeit, dieses Strafgeld in Hafteinheiten umzurechnen.

    (1) Jeder TV hat die möglichkeit sich auf 30 Hafteinheiten runterzukaufen für 100$ pro Hafteinheit

    (2) Bei TV's die über die Höchststrafe kommen, jede Hafteinheit der über der Höchststrafe liegt kostet den TV 75S mehr als Geldstrafe!

    (3) Die Höchststrafe liegt bei 90 Hafteinheiten

    (4) Strafgeld Umrechung ist zu folgendem Tarif möglich → 50$ = 1 HE

    §5.38 StPO §38 Strafanpassung

    (1) Die Exekutive sowie die Judikative können bei gegeben Anlass ein Strafgeld um bis zu 25% erhöhen, z.B. bei Wiederholungstat.

    (2) Staatsangestellte erhalten grundsätzlich eine Straf Anpassung von 25% über dem eigentlichen Strafmaß

    §5.39 StPO §39 Rechtsbelehrung

    (1) Ein Beschuldigter einer Straftat muss seine Rechte belehrt werden. (Miranda Rechte) "Sie haben das Recht zu schweigen." Alles, was Sie sagen kann, wird vor Gericht gegen Sie verwendet werden. Sie haben das Recht, einen Anwalt zurate zu ziehen. "Haben Sie Ihre Rechte verstanden?"

    (2) Erfolgt die Beschuldigtenbelehrung nicht bei der Festnahme, muss sie spätestens 5 Minuten nach der Verbringung des Tatverdächtigen in die Zellen, den Verhörraum oder sonstige Räumlichkeiten der Exekutivbehörde erfolgt sein.

    (3) Die Belehrung gilt spätestens nach der zweiten vollständigen Verlesung in Anwesenheit eines Zeugen als verstanden.

    (4) Bei einer fehlenden Belehrung dürfen Aussagen als Beweismittel erst ab dem Zeitpunkt gewertet werden, zu dem der Angeklagte über seine Rechte belehrt wurde.

    §5.40 StPO §40 Außergerichtliches Verfahren

    (1) Ein außergerichtlicher Vergleich zwischen klagender und angeklagter Partei ist auch ohne Hauptverhandlung möglich, sofern sich beide Parteien auf ein Ergebnis einigen und dies schriftlich festgelegt und von beiden Parteien unterschrieben dem zuständigen Richter vorgelegt wird. Der außergerichtliche Vergleich ist mit Unterschrift der beiden Parteien vorläufig rechtskräftig. Nach formaler Prüfung durch einen Richter wird der außergerichtliche Vergleich rechtskräftig. Bei diesem Verfahren ist jegliches Einspruchs-, Berufungs- oder Revisionsverfahren ausgeschlossen, sofern es nicht explizit anders geregelt wird

    §5.41 StPO §41 Strafgelder

    (1) Das Strafgeld darf einen Wert von maximal 12.500$ nicht übersteigen.

    (2) Bei Gerichtlich geregelten Fällen darf das auferlegte Strafgeld nicht über einen Wert von 25.000$ betragen.

    §5.42 StPO §42 Straffestsetzung

    (1) Die Exekutive hat bei der Festsetzung von Strafen das im jeweiligen Tatbestand vorgesehene Mindeststrafmaß zu beachten und ist befugt, das Strafmaß um bis zu 15 Prozent zu reduzieren.

    (2) Eine Erhöhung des Strafmaßes bedarf eines richterlichen Beschlusses. Die Judikative wird durch die U.S. Special Operations Group oder das Department of Justice gestellt.

    (3) Sollte die Judikative nicht erreichbar sein, ist die Exekutive berechtigt, das Strafmaß um bis zu 10 Prozent zu erhöhen. Eine schriftliche Begründung für die Erhöhung ist der Akte beizufügen.

    (4) Ein Verstoß gegen die Vorschriften dieses Gesetzes wird mit einer Geldstrafe in Höhe von 1.500 US-Dollar und einer Hafteinheit geahndet.

    (5) Sobald eine Freiheitsstrafe von 60 Hafteinheiten verhängt wird, ist der Beschuldigte unverzüglich darüber zu unterrichten, dass ihm das Recht auf ein Gerichtsverfahren zusteht. Der Beschuldigte hat daraufhin seine Telefonnummer dem zuständigen Beamten mitzuteilen. Verweigert der Beschuldigte diese Auskunft und ist kein Richter anwesend, gilt das Recht auf ein Gerichtsverfahren als verwirkt.

    Polizeigesetz

    Verdachtsdefinition

    (1) Anfangsverdacht: Es muss mindestens ein schlüssiger Punkt vorhanden sein, der eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit vermuten lässt.

    (2) Hinreichender Tatverdacht: Eine Verurteilung des Beschuldigten wäre anhand von Indizien höchstwahrscheinlich.

    (3) Dringender Tatverdacht: Eine Verurteilung des Beschuldigten wäre nach Beweislage höchstwahrscheinlich.

    Verdachtsdefinition

    (1) Anfangsverdacht: Es muss mindestens ein schlüssiger Punkt vorhanden sein, der eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit vermuten lässt.

    (2) Hinreichender Tatverdacht: Eine Verurteilung des Beschuldigten wäre anhand von Indizien höchstwahrscheinlich.

    (3) Dringender Tatverdacht: Eine Verurteilung des Beschuldigten wäre nach Beweislage höchstwahrscheinlich.

    Dienstdefinition

    (1) Im Dienst ist: Sobald ein Beamter, in der von der Behörde zugelassenen Umkleide, seine Dienstkleidung anlegt. Hierbei ist zu beachten, dass man als Beamter erkennbar sein muss. Die Dienstkleidung gibt der Vorgesetzte vor. Ein ziviler Kleidungsstil ist nur dem FIB, sowie dem Dienstgrad Captain und höher gestattet. Dabei ist zu beachten, dass man sich immer zu erkennen geben muss.

    (2) Außer Dienst ist: Sobald ein Beamter, in der von der Behörde zugelassenen Umkleide, seine Dienstkleidung ablegt. Hierbei ist zu beachten, dass der Beamte ab diesem Zeitpunkt einer Zivilperson gleichgestellt ist. Amtshandlungen dürfen demnach nicht mehr durchgeführt werden und bei Missachtung wird dies mit dem StGB §22 Amtsanmaßung geahndet. Ebenso sind die Waffen in der behördlichen Waffenkammer (Falls vorhanden!) zurückzulegen. Zuwiderhandlung wird mit WaffG

    §1 Besitz von illegalen Waffen geahndet. Beamte, welche in einer leitenden Position sind, sind unabhängig von der Dienstkleidung immer im Dienst. Regelungen diesbezüglich sind der Dienstvorschrift zu entnehmen

    (3) Beamte: Alle angestellte Personen innerhalb folgender staatlichen Organisationen (LSPD, FIB, DOJ, LSMD) Exekutivbeamter: Exekutivbeamte sind Beamte, welche Vollzug Befugnisse haben und im Auftrag des Staates agieren. Die Beamten vom Federal Investigation Bureau (FIB) und des Los Santos Police Departments (LSPD haben volle Exekutivrechte.

    PolG §1 Rechtliche Grundlage

    (1) Nach einem Vergehen nach StGB §12 ist es den Beamten erlaubt, den Taser oder Schlagstock zu benutzen.

    (2) Der willkürliche Einsatz von Waffengewalt wird strafrechtlich verfolgt.

    (3) Der Schusswaffengebrauch ist während des Dienstes zum Schutz der Gesellschaft, zur Gefahrenabwehr sowie zum Schutz von Leib und Leben gestattet und wird nicht bestraft.

    PolG §2 Hilfeleistung

    (1) Die Exekutive ist immer dazu verpflichtet, Erste Hilfe zu leisten.

    PolG §2 Hilfeleistung

    (1) Die Exekutive ist immer dazu verpflichtet, Erste Hilfe zu leisten.

    PolG §3 Durchsuchung

    (1) Durchsuchung von Personen und Fahrzeugen dürfen erfolgen:

    (a) Auf Anordnung in Form eines Beschlusses der Staatsanwaltschaft oder Richterschaft sowie der Leitung der Justiz

    (b) Personenkontrolle kann durch Anfangsverdacht im Zusammenhang mit der Person erfolgen.

    (c) Fahrzeugkontrolle kann durch Anfangsverdacht im Zusammenhang mit dem Fahrzeug erfolgen.

    (d) Personenkontrolle kann durch dringenden Tatverdacht erfolgen bzw. wenn die Person in Zusammenhang mit einer Straftat steht.

    (e) Fahrzeugkontrolle kann durch dringenden Tatverdacht erfolgen bzw. wenn das Fahrzeug in Zusammenhang mit einer Straftat steht.

    (f) Bei Fluchtversuch während einer Kontrolle

    (g) Eine Hausdurchsuchung darf ausschließlich nur mit einem Beschluss der Staatsanwaltschaft durchgeführt werden.

    PolG §4 Beschlagnahmung eines Fahrzeuges

    (1) Ein Fahrzeug kann temporär beschlagnahmt werden, wenn es während einer Straftat benutzt wurde oder bei einer Ordnungswidrigkeit.

    (2) Sollte das Fahrzeug während einer Straftat genutzt werden, so darf es zur Beweissicherung für maximal 48 Stunden beschlagnahmt werden.

    (3) Bei Ordnungswidrigkeiten kann das Fahrzeug für maximal 12 Stunden beschlagnahmt werden. Dauer und Grund der Beschlagnahmung muss in der Akte festgehalten werden.

    (4) Nach Ablauf der Fristen kann das beschlagnahmte Fahrzeug am Abschlepphof unter Aufsicht des PD's freigekauft/abgeholt werden.

    (5) Fahrzeuge, welche beschlagnahmt und nach der gesetzlichen Verwahrzeit von 14 Tagen nicht abgeholt wurden, können verschrottet oder zur Versteigerung freigeben werden. Das Eigentum am Fahrzeug geht nach der gesetzlichen Zeit automatisch an die Justiz über. Die weitere Verwendung der Sache muss durch einen Beschluss der Richterschaft oder der Leitung der Justiz freigeben werden.

    PolG §5 Beschlagnahmung von Gegenständen

    (1) Gefährliche Gegenstände, die bei einer Tat eingesetzt wurden, dürfen beschlagnahmt werden. Gegenstände, die während der Tat erlangt wurden, dürfen beschlagnahmt werden, um diese den rechtmäßigen Besitzern zurückzugeben.

    (2) Gefährliche Gegenstände, die nicht für die Tat genutzt werden, dürfen für die Dauer der polizeilichen Maßnahme entzogen werden, müssen aber bei Abschluß der polizeilichen Maßnahme dem Besitzer zurückgegeben werden. Ausnahme, wenn der Besitzer diese Gegenstände nicht besitzen darf/durfte.

    (3) Waffen nach WaffG §1, die für eine Tat genutzt wurden, dürfen einbehalten werden.

    PolG §6 Gültigkeit

    (1) Das Beamtendienstgesetz greift im gesamten Staate San Andreas mit den dazugehörigen Gewässern sowie Lufträumen

    (2) Ist für alle staatlichen Behörden und deren Beamten verpflichtend einzuhalten.

    PolG §7 Pflichten der Beamten

    (1) Jeder Beamte ist dazu angehalten, angespannte Situationen deeskalierend zu behandeln und eine Verhältnismäßigkeit vor jeglichen Handlungen zu beurteilen.

    (2) Jeder Beamte ist dazu verpflichtet, gegen Straftaten vorzugehen, sobald Sie über diese in Kenntnis gesetzt wurden oder diese beobachtet haben.

    (3) Beamte sind dazu verpflichtet, auf Verlangen den Dienstnummer in einer Diensthandlung vorzulegen, solange der Zweck der Diensthandlung hierdurch nicht beeinträchtigt wird. Wird von einer Behörde keine Dienstnummer ausgegeben, so ist der volle Name zu nennen. Sollte eine Behörde eine Dienstausweis eines Beamten verlangen, ist diese unverzüglich vorzulegen. Beamte, die eine allgemeine Verkehrskontrolle an Fahrzeugen, Personen oder Personengruppen durchführen, müssen Ihre Dienstnummer, wenn nicht vorhanden, Ihren vollen Namen der kontrollierenden Person oder Personengruppen, bei der Durchführung der Kontrolle nennen.

    (4) Die Selbstidentifikation der Beamten findet erst statt, wenn der Betroffene einer Amtshandlung sich gegenüber dem Beamten ausgewiesen hat.

    (5) Jeder Beamte ist dazu verpflichtet, sich regelmäßig über Änderungen und Veröffentlichungen von Gesetzen zu informieren.

    (6) Beamte, die Korruption betreiben, werden nach StGB §34 bestraft

    (7) Laufende Verhandlungen bei einer Geiselnahme seitens des LSPD oder FIB, welche im Abschluss der Verhandlungen stehen, sind verpflichtend, sobald ein Zivilist als Geisel in der führenden Verhandlungen befreit worden ist, das LSMD zu verständigen. Wer das LSMD nicht in Kenntnis setzt, handelt rechtswidrig und kann von Vorgesetzten einer zuständigen Behörde mit Sanktionen bestraft werden.

    (8) Beamten ist es untersagt, Straftaten jeglicher Art auszuüben, wenn dieser Fall eintreten sollte, ist dies sofort beim zuständigen Vorgesetzten zu melden.

    (9) Das Department Of Justice agiert als leitendes Strafverfolgungsorgan des Staates San Andreas und hat die Befugnis, bei ausnahmslos allen ermittlungs relevanten Fällen von Behörden der Ausführung beizuwohnen, um rechtlich relevante Sachverhalte zu klären und weitere Schritte einzuleiten.

    PolG §8 Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

    (1) Von mehreren möglichen und geeigneten Massnahmen haben die Exekutivbeamten oder der einzelne Beamte diejenigen zu treffen, die dem unschuldigen Leben und Eigentum am wenigsten Schaden anrichtet, ohne zugleich das eigene Leben oder das Leben anderer unnötig zu gefährden.

    PolG §9 Befugnisse der Beamte

    (1) Exekutivbeamte können zur Abwehr einer Gefahr eine Person oder Personengruppen vorübergehend von einem Ort verweisen oder ihr vorübergehend das Betreten eines Ortes verbieten, um Gefahren zu vermeiden, die Ordnung wiederherzustellen oder Einsatz Wege zu räumen (Platzverweis).

    (2) Beamte könne Personen jederzeit durch den Einsatz von Handschellen, Taser oder ähnliches handlungsunfähig machen, wenn mindestens einer der folgenden Punkte zutrifit:

    a) Akute Bedrohungslage oder erhöhte Gefahr für den Beamten

    b) Bestehende Flucht Wahrscheinlichkeit

    c) Bestehender Anfangsverdacht einer Straftat

    d) Missachtung von Anweisung oder vorsätzlicher Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte

    PolG §10 Temporäre Sperrzone

    (1) Die Exekutivbeamten des LSPD und FIB sind dazu berechtigt, temporäre Sperrzonen zu errichten, wenn andere Mittel ohne diese unausweichlich erscheinen. Das Errichten von temporären Sperrzonen kann bei Missachtung sowie willentlicher Durchbrechung dieser mit Schusswaffengebrauch geahndet werden, sofern es Teil der Bekanntmachung war

    (2) Die temporäre Sperrzone ist entsprechend einer öffentlichen Mitteilung für alle Bürger erkenntlich zu machen.

    PolG §11 Offenes Tragen von Waffen

    1 Nachfolgende Regelungen sind ergänzend zum Waffengesetz (WaffG) gültig, um das ordnungsgemäße Arbeiten der Exekutivbeamten zu ermöglichen. Werden für bestimmte Sachverhalte keine spezifischen Gesetze hier erwähnt, so greift in jedem Fall das Waffengesetz des Staates San Andreas.

    2 Beamte dürfen, sofern es vom leitenden Beamten vorgegeben ist, bzw. es die Situation notwendig macht, jederzeit im Dienst ihre Dienstwaffe zu Eigen- und/oder Fremdschutz offen tragen, wenn hierbei die Verhältnismässigkeit gewahrt wird.

    3. Eine Dienstwaffe ist jene Waffe, welche aus dem Waffenarsenal der Behörde stammt.

    4. Beamte in ziviler Uniform ist es gestattet, Dienstwaffen mit sich zu führen, solange diese nicht für private Angelegenheiten missbraucht und nur für Ihren Einsatz verwendet werden.

    PolG §12 Handeln auf Anforderung

    1 Jeder Beamte hat gemäß den Anordnungen seinen Vorgesetzten zu handeln, außer hierdurch werden eindeutig geltende Gesetze verletzt.

    2 Der Vorgesetzte muss auf die Unrechtmäßigkeit des Befehls oder Anordnung aufmerksam gemacht werden. Im Zweifelsfall ist bei der zuständigen, nächsthöheren Abteilung Meldung zu machen. Vorzugsweise jener Abteilung, welche für interne Dienstvergehen Sorge zu tragen hat.

    3. Ist der Vorgesetzte, ein Leiter einer staatlichen Behörde, in Verdacht, unter Abs. 2 gehandelt zu haben, so ist die Regierung für ein weiteres Vorgehen über den Vorfall zu unterrichten.

    PolG §13 Einsatz tödlicher Gewalt

    (1) Der Einsatz tödlicher Gewalt ist gestattet, um eine akute Bedrohung für das eigene Leben oder das Leben Dritter abzuwenden und andere nicht tödliche Maßnahmen zuvor erfolglos angewandt wurden oder offensichtlich einen Erfolg versprechen.

    (2) Flüchtende Fahrzeuge können mittels Schusswaffe gestoppt werden, insofern von dem Fahrzeug eine potenzielle tödliche Gefahr für die Allgemeinheit ausgeht und durch einen Schuss keine Gefahr für Insassen eben jener Fahrzeuge besteht und alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft wurden bzw. nicht rechtzeitig zum Erfolg führen würden.

    (3) Auf die Insassen von Fahrzeugen kann nur gewirkt werden, wenn das Fahrzeug als Waffe genutzt wird, die Insassen eine akute Bedrohung darstellen oder das Fahrzeug durch die Insassen bewaffnet ist.

    PolG §14 Ermittlungsverfahren

    (1) Strafrechtliche Ermittlungen werden eigenständig durch Beamte des LSPD, FIB, USSOG und der Staatsanwaltschaft oder auf dessen Anweisung durchgeführt.

    (2) Während eines Ermittlungsverfahrens kann ein Staatsanwalt bei den Exekutivbehörden bei der Ausführung jeglicher Art teilnehmen und insbesondere bei der Vernehmung von Zeugen, der Durchsuchung von Räumlichkeit und Grundstücken oder eines Durchsuchungsbeschlusses

    (3) Erlangt ein Staatsanwalt Informationen, die strafrechtlich relevant sind, so ist er dazu verpflichtet, ein Ermittlungsverfahren einzuleiten und die entsprechende, für den Staatsanwalt relevante Behörde mit den Ermittlungen zu betrauen.

    (4) Bei angewiesenen Ermittlungen von seitens der Staatsanwaltschaft ist die ermittelnde Behörde verpflichtet, die Folge zu leisten, die Staatsanwaltschaft selbstständig über den Ermittlungsstand zu informieren und an deren Weisung gebunden ist.

    PolG §15 Eidbruch

    (1) Beamte und Angehörige einer staatlichen Organisation müssen den Eid vor einem Vorgesetzten und dessen Vertreter aussprechen und schwören, nachdem diese in der Behörde eingestellt worden sind. Wer diesen Eid bricht, macht sich nach §34 StGB strafbar.

    PolG §16 Überprüfung

    (1) Die Leiter der Behörden/ Abteilungen sind für ihre angestellten Beamten verantwortlich und sind daher befugt, diese jederzeit und regelmäßig zu überprüfen/ durchsuchen. Dies dient präventiv gegen jegliche Art von Korruption innerhalb der Behörden. So ist eine Einsicht z. B. in das Vorstrafenregister jederzeit möglich und nicht nur bei Einstellung zu überprüfen.

    Betäubungsmittelgesetz

    BtMG §1 Cannabis (THC )

    (Es fällt ein Bußgeld von 50 $ pro Joint an | Ab einer Menge von 20 Joints können Hafteinheiten anfallen )

    (pro Blüte, fällt ein Bußgeld von 25 $ pro Blüte an | Ab einer Menge von 20 Blüten können Hafteinheiten anfallen )

    (Ab 31 Joints/Blüten eine Hafteinheit dazu pro Joints/Blüten )

    (1) Der Besitz und Konsum von Joints ist illegal.

    (2) Der Besitz von Cannabis "Blüten" ist illegal.

    (3) Kann mit Bestätigung des MD's legal verkauft werden

    BMG §2 Herstellung & Verkauf

    ( Bußgeld 750 $ | Hafteinheiten 20 )

    (1) Die Herstellung von legalen Medikamenten ist nur mit einer Genehmigung erlaubt

    BMG §3 Heroin und ähnliche Opiate

    ( pro Einheit fällt ein Bußgeld in Höhe von 60 $ | Ab einer Menge von über 20 Einheiten Heroin können Hafteinheiten anfallen. )

    ( Ab 31 Heroin eine Hafteinheit dazu pro Heroin )

    (1) Der Besitz und Konsum von Heroin ist verboten.

    (2) Herstellung, Erwerb & Verkauf von Heroin ist verboten.

    BtMG §4 LSD

    ( pro Einheit fällt ein Bußgeld in Höhe von 60 $ Ab einer Menge von 20 LSD können Hafteinheiten anfallen. )

    ( Ab 31 LSD eine Hafteinheit dazu pro LSD )

    (3) Der Besitz und Konsum von LSD ist verboten.

    (4) Die Herstellung, Erwerb & Verkauf von LSD ist verboten.

    BtMG §5 Kokain

    (pro Einheit fällt ein Bußgeld in Höhe von 150 $ | Ab einer Menge von 30 Kokain können Hafteinheiten anfallen. )

    ( Ab 31 Kokain eine Hafteinheit dazu pro Kokain )

    (5) Der Besitz und Konsum von Kokain ist verboten.

    (6) Herstellung, Erwerb & Verkauf von Kokain ist verboten.

    BtMG 56 Methamphetamin

    ( pro Einheit fällt ein Bußgeld in Höhe von 70 $ | Ab einer Menge von 30 Methamphetamin können Hafteinheiten anfallen. )

    ( Ab 31 Methamphetamin eine Hafteinheit dazu pro Methamphetamin )

    (7) Der Besitz und Konsum von Methamphetamin ist verboten.

    (8) Die Herstellung, Erwerb und Verkauf von Methamphetamin ist verboten.

    BtMG §7 Strafgelder

    (1) Es können maximal 10.000 $ Strafgeld je Verstoß anfallen

    BtMG §8 Erlaubte Verkaufseinrichtungen von Betäubungsmitteln

    (1) Smoke on the Water (Marihuana, THC haltige Waren)

    BtG §9 Bewusstseinsverändernde Stoffe / Magic Mushrooms

    ( pro Einheit fällt ein Bußgeld in Höhe von 70 $ | Ab einer Menge von 30 Einheiten können Hafteinheiten anfallen. )

    ( Ab 31 Einheiten fallen je Einheit eine Hafteinheit zusätzlich an )

    Abs. 1 Der Besitz und Konsum von Obig genannten Stoffen ist verboten.

    Abs.2 Die Herstellung, Erwerb und Verkauf von obigen Stoffen ist verboten.

    Waffengesetz

    WaffG §0 Definition

    Eine Waffe definiert alles, was dazu genutzt wird um einem Menschen körperlichen Schaden zuzufügen oder ihm damit zu drohen. Sollte dies geschehen, wird dies durch die Exekutive verfolgt und bestraft.

    WaffG §1 Legale und Illegale Waffen

    1) Genehmigte Schusswaffen für Zivilisten:

    Halbautomatische Kurzwaffen

    2) Als illegal gelten folgende Schusswaffen:

    Langwaffen

    Vollautomatische Kurzwaffen ( AP-Pistole )

    Schrotflinten

    Taser

    Klappmesser

    Zusatz 1: Alle Waffen, welche nicht im Waffenladen erhältlich sind.

    Zusatz 2: Wenn Waffen für nicht legale Zwecke verwendet werden liegen ausgeführten Straftaten vor.

    WaffG §2 Waffenbesitz

    ( Strafgeld 1.500 $ | Hafteinheiten 10)

    1) Der Besitz von illegalen Waffen ist unzulässig und wird bestraft

    2) Liegt auch bei illegaler Nutzung einer Legalen Waffe vor

    WaffG §3 Tragen einer Waffe

    ( Strafgeld 1.000 $ | Hafteinheiten 10 )

    (1) Das Mitführen einer Waffe in der Öffentlichkeit mit gültigem Waffenschein ist erlaubt.

    (a) der Waffenschein muss auf Aufforderung eines Exekutivbeamten vorgelegt werden

    (2) Das Abfeuern einer Schusswaffe ist nur an Schießplätzen sowie auf Privatgrundstücken erlaubt.

    WaffG §5 Waffenschein

    (1) Bei einer Kontrolle ist der Waffenschein jederzeit mit sich zu führen und bei Aufforderung vorzulegen.

    (2) Ein Waffenschein kann bei der Polizei erworben werden

    (a) Es ist notwendig, ein polizeiliches Führungszeugnis vorzulegen.

    (b) Sollte das Führungszeugnis vorliegen und keine Einträge vorhanden sein. So muss der Erwerber ein Waffentraining sowie eine Waffenkunde beim LSPD vollziehen.

    (c) Hat der Erwerber die entsprechende Eignung erreicht, so kann ihm das LSPD einen Waffenschein gegen eine Gebühr aushändigen.

    (d) Ein psychologisches Gutachten wird benötigt. Dies wird beim Pillbox Krankenhaus angefordert und durchgeführt.

    (3) Tazer sind vom Waffenschein ausgenommen.

    WaffG §6 Waffenteile

    ( Strafgeld 3.500$ | Hafteinheiten 20

    (1) Besitz von Waffenteilen welche zur Herstellung von Waffen benötigt werden, sind nicht zulässig

    (2) Besitz von Gegenständen welche zur Herstellung von Waffen, Waffenteilen oder zur Herstellung von Waffen Aufsätzen genutzt werden sind nicht zulässig

    Medizinergesetz

    Dienstdefinition

    (1) Im Dienst ist: Sobald ein Beamter, in der von der Behörde zugelassenen Umkleide, seine Dienstkleidung anlegt. Hierbei ist zu beachten, dass man als Beamter erkennbar sein muss. Die Dienstkleidung gibt der Vorgesetzte vor. Ein ziviler Kleidungsstil ist nur dem FIB, sowie dem Dienstgrad Captain und höher gestattet. Dabei ist zu beachten, dass man sich immer zu erkennen geben muss.

    (2) Außer Dienst ist: Sobald ein Beamter, in der von der Behörde zugelassenen Umkleide, seine Dienstkleidung ablegt. Hierbei ist zu beachten, dass der Beamte ab diesem Zeitpunkt einer Zivilperson gleichgestellt ist. Amtshandlungen dürfen demnach nicht mehr durchgeführt werden und bei Missachtung wird dies mit dem StGB §22 Amtsanmaßung geahndet. Ebenso sind die Waffen in der behördlichen Waffenkammer (Falls vorhanden!) zurückzulegen. Zuwiderhandlung wird mit WaffG

    §1 Besitz von illegalen Waffen geahndet.

    a) Beamte, welche in einer leitenden Position sind, sind unabhängig von der Dienstkleidung immer im Dienst. Regelungen diesbezüglich sind der Dienstvorschrift zu entnehmen.

    (3) Beamte: Alle angestellte Personen innerhalb folgender staatlichen Organisationen (LSPD, FIB, DOJ, LSMD) Exekutivbeamter: Exekutivbeamte sind Beamte, welche Vollzugsbefugnisse haben und im Auftrag des Staates agieren. Die Beamten des Federal Investigation Bureau (FIB) und des Los Santos Police Departments (LSPD) haben volle Exekutivrechte.

    MedG §1 Pflichten der Beamten

    (1) Beamte des LSMD haben die Verpflichtung, Notrufe so schnell wie möglich anzufahren und die Patienten nach bestem Gewissen und Fähigkeiten zu behandeln, unabhängig des Geschlechts, Herkunft, Religion, Verwandtschaft sowie Bekanntheitsgrad im Staate San Andreas.

    (2) Mitarbeiter des LSMD unterliegen ab dem Zeitpunkt des Bekanntwerdens von Patientendaten der ärztlichen Schweigepflicht, unabhängig Ihres Ranges.

    (3) Sollte beim Eintreffen der Mitarbeiter des LSMD an einem Einsatzort das Vorgehen nach Abs. 2 nicht möglich sein, so ist nach Eigenständigkeit die zuständige Exekutivbehörde beizuordnen, um die Versorgung der Hilfebedürftigen zu gewährleisten.

    (4) Beamte, die Korruption betreiben, werden nach StGB §34 bestraft.

    (5) Sollte die Situation aufkommen das eine Geiselnahme im Staat vorliegt muss das LSMD mit mindestens 1 Mediziner anfahren.

    (6) Beamten ist es untersagt, Straftaten jeglicher Art auszuüben; wenn dieser Fall eintreten sollte, ist dies sofort beim zuständigen Vorgesetzten zu melden.

    MedG §2 Befugnisse der Beamten

    (1) Beamte des LSMD sind dazu befugt, Personen oder Personengruppen von Unfallstellen zu verweisen. Sollte die verwiesene/n Person/en sich nicht von der Unfallstelle entfernen, kann das LSMD die zurzeit aktive Exekutivbehörde verständigen und ein Strafgeld kann ausgehändigt werden.

    Streamer-Regelwerk

    §1 Allgemeines
  • Dieses Regelwerk gilt für alle Spieler mit der Streaming Rolle auf Unserem Server.
  • Streaming ist nur mit genehmigter Rolle erlaubt.
  • Mit der Nutzung der Rolle akzeptiert der Streamer alle folgenden Regeln.
  • Ziel ist es, den Server positiv darzustellen und ein faires Roleplay zu gewährleisten.
  • §2 Beantragung der Streaming Rolle
  • Die Streaming Rolle muss aktiv über unseren Discord beantragt werden.
  • Die Serverleitung behält sich vor, Anträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
  • Die Rolle kann jederzeit entzogen werden bei Regelverstößen.
  • §3 Kennzeichnungspflicht
  • Beim Streamen des Servers muss der Servername im Titel enthalten sein.
  • Der Server soll klar und korrekt dargestellt werden.
  • Irreführende, provokante oder unangemessene Titel sind untersagt.
  • §4 Verhalten im Stream
  • Supportgespräche dürfen weder im Stream aufgezeichnet noch im Stream hörbar sein.
  • Der Streamer hat eine Vorbildfunktion gegenüber Community und Zuschauern.
  • Folgendes Verhalten ist untersagt: Trolling / absichtliches Fail RP, Regelbrüche für Content
  • Zusätzlich gilt das allgemeine Server Regelwerk uneingeschränkt auch für Streamer und ist jederzeit einzuhalten.
  • §5 Streaming auf anderen Servern
  • Kein Server Hopping (ständiger Wechsel für Content)
  • Keine Vermischung von Charakterwissen zwischen Servern
  • Keine parallelen RP Identitäten, die sich beeinflussen
  • §6 Serververgleich & Außendarstellung
  • Es ist untersagt andere Server mit unserem Server zu vergleichen oder unseren Server schlecht darzustellen.
  • Öffentliche Kritik, Beschwerden oder Diskussionen über den Server sind nicht im Stream zu führen, sondern über die vorgesehenen Supportwege zu klären
  • Der Streamer repräsentiert mit seinem Stream den Server und hat entsprechend verantwortungsvoll zu handeln
  • §7 Abwerben & Werbung
  • Jegliches Abwerben von Spielern ist strengstens untersagt.
  • Werbung für andere RP Server im Stream ist nicht erlaubt auch Hinweise auf andere Server Zählen dazu.
  • §8 Community & Chat
  • Der Streamer ist für seine Community mitverantwortlich.
  • Meta Gaming durch Chat ist zu unterbinden.
  • Zuschauer dürfen das Roleplay nicht beeinflussen.
  • §9 Sanktionen
  • Verstöße gegen dieses Regelwerk führen zu Sanktionen.
  • Mögliche Maßnahmen: Verwarnung, Entzug der Streaming Rolle, Temporärer oder permanenter Bann
  • Schwere Verstöße (insbesondere Abwerben, schlechtes Reden, Vergleiche) führen sofort zum Ausschluss unseres Projektes.
  • §10 Schlussbestimmungen
  • Die Serverleitung behält sich Änderungen am Regelwerk vor.
  • Unwissenheit schützt nicht vor Strafe.
  • Im Zweifel entscheidet das Serverteam.
  • Indem man auf CasaCity spielt

    Du erklärst sich damit einverstanden, alle oben aufgeführten Regeln einzuhalten. Die Regeln können jederzeit aktualisiert werden; es liegt in deiner Verantwortung, sich auf dem Laufenden zu halten.

    Ich stimme zu – Spielbeginn